Anfrage Nr. 15-0897/2025:
Außenbewirtschaftung in der neuen Fußgängerzone Lister Meile

Inhalt der Drucksache:

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Außenbewirtschaftung in der neuen Fußgängerzone Lister Meile

Seit der Umwidmung des südlichen Teils der Lister Meile zur Fußgängerzone erweckt diese jedenfalls nicht durchgängig den Eindruck eines bevorzugten Aufenthaltsortes für Fußgänger. Weitere Maßnahmen zur räumlichen oder baulichen Aufwertung sind richtigerweise bereits in Planung oder wie etwa Piktogramme bereits in Umsetzung. Nach den Worten des Stadtbaurates wird aber die Lister Meile vor allem dann funktionieren, wenn sich auch die Privaten beteiligen: „Wir wollen sie animieren, mehr Flächen als bisher zu nutzen“, so der Stadtbaurat wörtlich. Demgegenüber ist mehreren Presseberichten zu entnehmen, dass aktuell dort der Inhaber eines Feinkostgeschäftes erhebliche sich über Monate hinziehende Genehmigungsprobleme mit der Verwaltung wegen der Aufstellung von nur vier Tischen samt Stühlen bekam.

Wir fragen die Verwaltung:
  1. Wie will die Verwaltung erreichen, dass in naher Zukunft tatsächlich mehr Außenflächen als bisher durch private Gewerbetreibende genutzt werden?
  2. Ist sie bereit, erforderliche Genehmigungsprozesse beispielsweise durch beratende Hilfestellung zu verschlanken, damit Erlaubnisse kurzfristig erteilt werden können?
  3. Hält sie es in diesem Zusammenhang für möglich, den zuständigen kommunalen Vertretungskörperschaften erforderlichenfalls unverzüglich den Entwurf einer geänderten städtischen Sondernutzungssatzung vorzulegen?