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Parkplatz Schloßstraße / Leinewelle
Auf dem Parkplatz an der Schloßstraße ist ein Parkplatz mit der Zusatzbeschilderung „Leinewelle e.V.“ versehen (siehe anliegendes Foto). Weiterhin sind an dem Schild Bauzäune abgestellt und mittels Kette sowie Schloss gegen Wegnahme gesichert.
Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage fußt die Ausweisung eines Parkplatzes und Abstellplatzes für Bauzäune für einen privaten Verein und wie wird im Rahmen der Verkehrsüberwachung festgestellt, ob eine Nutzung durch den Verein selbst oder Vereinsfremde erfolgt?
2. Werden dem Verein Kosten im Rahmen einer Sondernutzung in Rechnung gestellt, in welcher Höhe und wenn nein, warum nicht?
3. Welches Antrags- und Genehmigungsverfahren steht eingetragenen Vereinen im Stadtbezirk Mitte zur Verfügung, um ebenfalls einen eigens beschilderten Parkplatz zu erhalten?