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Der Bezirksrat beschließt:
Die Drucksache 0294/2024 wird wie folgt geändert:
Der Punkt 2. der Verwaltungsvorlage wird gestrichen.
Stattdessen werden die folgenden Punkte 2. und 3. neu aufgenommen:
2. Es ist eine frühzeitige Bürger*innenbeteiligung durch nachfolgend aufgeführte zwei öffentliche Veranstaltungen im Stadtteil Limmer durchzuführen:
a) Die Unterrichtung und Erörterung des Entwurfs zur Aufgabenstellung des geplanten Wettbewerbs
und
b) die Unterrichtung und Erörterung des Wettbewerbsergebnisses.
Zur Vorbereitung der genannten Veranstaltungen sind der Entwurf zur Aufgabenstellung des Wettbewerbs bzw. das Ergebnis des Wettbewerbs jeweils 14 Tage vor den Veranstaltungen im Internet zu veröffentlichen.
3. Für den Entwurf der wettbewerblichen Aufgabenstellung sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
a) Bei den Vorschlägen zur Überbauung des Plangebietes soll immer auch eine Variante unter Einbeziehung und Erhalt der Bestandsgebäude präsentiert werden. Grundsätzlich ist eine attraktive Uferzone am Stichkanal mit einer öffentlichen Wegeverbindung einschließlich Aufenthaltsmöglichkeit für die Öffentlichkeit vorzusehen.
b) Der Hochbauliche Entwurf der im Zuge eines Wettbewerbsverfahrens gefunden werden soll, enthält offen formulierte Vorgaben für zukunftsweisende Wohnmodelle, die den Architekt*innen bei der Bewältigung dieser Aufgabe möglichst freie Hand lassen - verbunden mit dem Ziel, einen in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht nachhaltigen und zugleich ästhetischen Entwurf für diesen besonderen Ort zu generieren. Unter Nutzung der Innovationsklausel des §66 NBauO, "Gebäudeart E“, soll ein ressourcenschonender und bedarfsgerechter Wohn- und Lebensraum entstehen.
c) Vorgesehen ist auf dem ca. 7.000 m² großen Grundstück die Umnutzung der Bestandsgebäude bzw. die Errichtung eines vorwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes (6,5 Geschosse, ca. 2.500 m² Grundfläche, ca. 16.000 m² Geschossfläche, 150 Wohneinheiten, für den Fall eines Neubaus) sowie eines Gebäudes mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss und Büros in den Obergeschossen (5 Geschosse, ca. 1.000 m² Grundfläche, ca. 5.000 m² Geschossfläche). Auch ein Teilabriss mit sinnvoller Ergänzung durch Neubauten kann Ausfluss der wettbewerblichen Aufgabenstellung sein.
Dabei ist besonderes Augenmerk zu legen auf:
· Resiliente Flächennutzung / Wohnungsangebote und Wohnungsmix / Mobilitätsräume
· Suffizienz bei der Wahl der Wohnungsgrößen
· Angebot von Gemeinschaftsflächen zur Arrondierung kleinerer Wohnungen
· Umgang mit privaten Außenräumen
· Gestaltung der Dachlandschaft mit Retentionsdächern oder geneigten Dächern mit PV
d) Im Nutzungskonzept ist eine Variante aufzunehmen, welche die Unterbringung eines oder mehrere Kulturtreffs ermöglicht.
e) Sofern ein Abbruch der Bestandsgebäude in den Wettbewerbsbeiträgen erwogen wird, sind Ausführungen darüber zu treffen, wie Gebäudeteile der denkmalgeschützten Bauten beim Gebäudeabbruch gesichert und bei den Nachfolgebauten als originale Relikte der Industriegeschichte erinnernd zu verwendet werden.
f) Für die Erörterung des Vorhabens ist die Erschließung im Kontext der umgebenden Planung darzustellen.
Anstelle einer kostentreibenden Tiefgarage soll ein weiterer Mobility-Hub entstehen, der dem gesamten Baugebiet zugutekommt.
g) Für den Fall, dass es zu einem Abbruch kommt, wird im Bereich des heutigen Eckgebäudes (Gebäude 45) auf eine Neubebauung verzichtet.
h) In den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1534 – Wasserstadt Limmer Wiedererrichtung Uferbebauung – Aufstellungs- und
Einleitungsbeschluss ist an geeigneter Stelle folgender Passus einzufügen:
„Die Ausschreibungsunterlagen der wettbewerblichen Aufgabenstellung werden voll umfänglich veröffentlicht. Datenschutzaspekte werden berücksichtigt.“
Punkt 2. der Verwaltungsvorlage sieht ein beschleunigtes Verfahren vor und beinhaltet zudem denklogisch den Abriss der historischen, denkmalgeschützten Bestandsgebäude. Dies würde dem Ansinnen eine frühzeitigen, ergebnisoffenen Bürgerbeteiligung entgegenwirken.
Mit dem Abriss der ehemaligen Produktionshallen des Reifenherstellers Continental würde Hannover eine markante Landmarke am Eingang zu Limmer und zugleich ein Zeitzeugnis dieses ehemals industriell geprägten Stadtteils verlieren. Eine mögliche Neubebauung an diesem Stadteingang müsste daher verpflichtend in Kubatur, Nutzung, Grundrissorganisation und Reliefstruktur der Fassaden eine dem Ort angemessene Sprache für einen neuen, identitätsstiftenden Stadtbaustein finden, um diesen zukunftsweisend mit Leben zu füllen. Ob der Abriss aber überhaupt zwangsläufig notwendig ist, oder weitere, potentielle Nachnutzungskonzepte möglich sind, könnte Teil der Aufgabenstellung eines Wettbewerbes sein.
Die Mobilität der Zukunft wird multimodal sein und nicht von der Nutzung des eigenen Autos geprägt werden. Durch die Errichtung eines zweiten Mobility-Hubs statt der vom Vorhabenträger vorgesehenen Tiefgarage wird sichergestellt, dass ausreichend Kapazitäten für die Nutzung von Fahrrädern, E-Scootern, Carsharing und anderen Mobilitätsformen zur Verfügung stehen.
Die Wasserstadt Limmer soll Wohnraum für alle sozialen Schichten bieten. Dazu ist es zwingend notwendig, die Wohnungen nachhaltig und bezahlbar zu errichten.
Die mit der Drucksache in Verbindung stehende Veranstaltung im aufhof am 23.04.2024 hat deutlich gemacht, dass mit der dortigen Präsentation wie auch der zugrunde liegenden Drucksache nicht alle Aspekte des Architektenwettbewerbs bekannt sind.
So ergab sich erst auf Nachfrage eine Aussage zu der weiteren Verwendung plastischer Elemente der Altgebäude. Die dann im persönlichen Gespräch noch weiter konkretisiert wurde.
Es ist daher zu erwarten, dass weitere Aspekte des anstehenden Wettbewerbs, die Detailfragen betreffen, nicht öffentlich bekannt sind.
Es ist ein Zeichen für Transparenz und Bürgerbeteiligung, wenn dieses Manko beseitigt wird.