Antrag Nr. 15-0896/2015:
Zuwegung Flüchtlingsunterkunft Scheibenstandsweg

Inhalt der Drucksache:

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Zuwegung Flüchtlingsunterkunft Scheibenstandsweg

Antrag

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass im Zuge des Baus der geplanten Flüchtlingsunterkunft im Scheibenstandsweg in Anderten der vorhandene Trampelpfad vom Scheibenstandsweg zu den benachbarten Grundstücken am Ohefeldweg nicht durch den Bau versperrt, sondern vielmehr zumindest provisorisch befestigt und in Absprache mit der Eigentümerin der benachbarten Grundstücke an den vorhandenen Verbindungsweg zwischen Aldi und Rewe angeschlossen wird.

Begründung

Die Anwohnerinnen und Anwohner haben Sorgen geäußert, dass der Scheibenstandsweg bei Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft zu stark frequentiert wird und schlugen vor, diese vom Ohefeldweg aus zu erschließen, wo die Wege zu den Einzelhandelsgeschäften kurz seien.

Bewohnerinnen und Bewohner der anliegenden Wohnsiedlung nutzen offenbar einen Trampelpfad über das städtische Grundstück, um auf kürzestem Wege zu den Einzelhandelsgeschäften im Ohefeldweg zu gelangen; dieser Weg ist auf Satellitenaufnahmen und in Google Street View deutlich erkennbar.

Würde dieser Trampelpfad ausgebaut, könnte er bei einem Zugang des Flüchtlingsheims vom Scheibenstandsweg diesen von Rad- und Fußverkehr entlasten und bei einem Zugang vom Ohefeldweg die Wege dessen Bewohnerinnen und Bewohner zum Ortskern und zu den Stadtbahnhaltestellen verkürzen. Auch die Anwohnerinnen und Anwohner in der benachbarten Siedlung hätten davon einen Vorteil: Sie erhielten einen kurzen, komfortablen und auch bei nasser Witterung nutzbaren Fuß- und Radweg zu zwei großen Einzelhandelsgeschäften im Ohefeldweg.