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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Verkehrsberuhigung Straße "An der Bauerwiese"
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 19.05.2011
TOP 5.2.2.
Die o.g. Straße wird gerade in den Sommermonaten sehr stark befahren, zudem wird geparkt, wo sich gerade freie Plätze befinden.
Wir fragen die Verwaltung:
Besteht die Möglichkeit, im Bereich von vor der Beekebrücke bis hinter dem Südschnellweg ein Verkehrsschild „ Schritt fahren„ aufzustellen?
Gegenüber des Kneippweges ab der Straße „ An der Vogelweide „ bis kurz vor den Friedhofseingang ist immer alles zugeparkt, kann man hier ein Parkverbotsschild anbringen?
Antwort
Gemäß Straßenverkehrsordnung sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände z w i n g e n d geboten ist.
Für den angesprochenen Bereich liegen nach Auffassung der Verwaltung keine Gründe vor, die Verkehrs beschränkende Maßnahmen rechtfertigen würden.