Antrag Nr. 15-0894/2004:
Anleinpflicht für Hunde

Inhalt der Drucksache:

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Anleinpflicht für Hunde

Antrag,

Wir bitten die Verwaltung zu veranlassen, dass eine Überwachung durch Ordnungskräfte (Ranger oder Polizei) der vorgegebenen Gesetze über die Anleinflicht für Hunde in Schongebieten und Parkanlagen im Bereich des Stadtgebietes Döhren-Wülfel intensiver erfolgt, ggfs. ist ein Ranger zusätzlich dafür einzustellen.

Begründung

Es gibt Gesetze nach denen Hunde anzuleinen sind
• während der Brut- und Setzzeit - vom 1.4. - 16.7.
• in ausgewiesenen Schongebieten für Wild und Vogel - ganzjährig

Das Feld- und Forstgesetz gibt außerdem vor, dass landwirtschaftliche Flächen
• von der Aussaat bis zur Erntezeit nicht betreten werden dürfen - vom l .3. -.30.9.

Es gibt den Beschluss des Umweltausschusses der LHH, dass Hunde in Schongebieten und Parkanlagen anzuleinen sind.


Außerdem gibt es die Hundeverordnung und das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung vom 21.3.2002

Es ist nicht Aufgabe der Bürgerinnen und Bürger, Aufgaben und Pflichten der Verwaltung zu übernehmen.