Antrag Nr. 15-0893/2021:
Benutzungspflicht Radwege

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

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Benutzungspflicht Radwege

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Buchholzer Straße, der Anderter Straße und der Lehrter Straße auf voller Länge aufzuheben und durch eine neue Beschilderung klarzustellen, dass die bisher benutzungspflichtigen Radwege weiterhin von Radfahrer*innen benutzt werden dürfen, aber nicht müssen. Temporär aufgestellte Hinweisschilder sollen Kraft- und Radfahrer*innen auf die geänderten Regelungen aufmerksam machen und diese erklären.

Begründung

Die Anordnung einer Benutzungspflicht unterliegt strengen Voraussetzungen. So muss etwa eine besondere Gefährdung von Radfahrenden vorliegen, die herrschende Verkehrsdichte muss bestimmte Grenzwerte erreichen und für die Radwege gelten umfangreiche Vorschriften über Breite, Qualität und Streckenführung. Im Stadtbezirk sind diese Voraussetzungen auf keiner der genannten Strecken gegeben.