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Wir fragen die Verwaltung:
Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, einen ausreichend großen Bereich auf einem der Messeparkplätze, außerhalb der Messen, als Freilauffläche für Hunde auszuweisen? Welche anderen Flächen im Stadtbezirk Döhren-Wülfel kann die Verwaltung alternativ anbieten.
Begründung:
Laut Tierschutzgesetz ist ein Hundehalter verpflichtet seinen Hund artgerecht zu halten. Hierzu gehört auch ausreichender Auslauf. Keine der bisher ausgewiesenen Freilaufflächen liegt im Stadtbezirk Döhren-Wülfel. Eine Anfahrt zu den bisher ausgewiesenen Flächen, ist auf Grund der Entfernung, insbesondere für ältere Menschen, und Bürgerinnen und Bürger ohne eigenes Fahrzeug, unzumutbar.