Drucksache Nr. 15-0891/2015:
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 8, Döhren-Wülfel

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
(zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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15-0891/2015
2
 

Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 8, Döhren-Wülfel

Antrag,

der Erneuerung der in Anlage 1 aufgeführten Straßen und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen in den Jahren 2016 und 2017 vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 (1) Nr. 2d der Hauptsatzung

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen der Planung, Bauvorbereitung und -abwicklung werden genderspezifische Belange beachtet, Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind bereits in der Beschlussdrucksache 0077/2014 dargestellt, mit der der Grundsatzbeschluss zum Programm „Grunderneuerung im Bestand“ für die Jahre 2014 bis 2019 gefasst wurde.

Begründung des Antrages

Zur Substanzerhaltung der Straßen in Hannover hat die Fachverwaltung ein Konzept erarbeitet, mit dem in vereinfachter Form ohne vorherige Neuplanung des Straßenraums Grunderneuerungen von Straßen bei deutlich reduzierten Realisierungszeiten durchgeführt werden sollen. Wesentliche Randbedingung bei der Auswahl der vorgeschlagenen Straßen ist deshalb, dass die vorhandene Querschnittsaufteilung (Gehweg, Radweg, Parken, Fahrbahn) den heutigen Anforderungen entspricht. Die Straßen werden nach der Erneuerung das gleiche Aussehen haben wie vorher, nur in einem technisch neuwertigen Zustand.

Das Programm ist mit der Beschlussdrucksache 0077/2014 grundsätzlich beschlossen worden.

Mit dieser Beschlussdrucksache werden für den Stadtbezirk Döhren-Wülfel fünf weitere Straßen für das Programm zur Erneuerung vorgeschlagen (s. Anlage 1). Im Vorfeld dieser Drucksache hat es im Rahmen der Bezirksratssitzung am 19.03.2015 bereits eine umfangreiche Information der betroffenen Anlieger und des Bezirksrates über die Notwendigkeit der Erneuerung der in Anlage 1 aufgeführten Straßen gegeben. Im Rahmen dieser Stadtbezirksratssitzung wurden die ausgewählten Straßen und das Verfahren durch die Verwaltung vorgestellt und anschließend ausführlich diskutiert. Die Mitglieder des Bezirksrates, die Anlieger und die Öffentlichkeit hatten so Zeit, sich bis zur Vorlage dieser Drucksache eine Meinung zu bilden. Im Rahmen der Bürgerfragestunde im Bezirksrat wurde insbesondere über die zukünftige Befestigung der Fahrbahnen der Landwehrstraße und der Ziegelstraße aufgrund der angrenzenden Bebauung und der Lage im historischen Kern von Döhren diskutiert.

Die Verwaltung hat ihre Vorschläge im Nachgang zur Sitzung noch einmal überprüft. Für die Befestigung der Landwehrstraße schlägt die Verwaltung weiterhin eine bituminöse Befestigung der Fahrbahn statt der Beibehaltung des auch heute schon in weiten Teilen fehlenden Großpflasters vor. Eine bituminöse Befestigung ist geräuschärmer, radverkehrsfreundlicher barrierefreier und wirtschaftlicher als eine erneute Befestigung der Fahrbahn mit Natursteingroßpflaster. Insbesondere die Bedeutung für den Radverkehr und die Barrierefreiheit sprechen für eine bituminöse Befestigung. Besondere Anforderungen, die aus der angrenzenden Bebauung resultieren, gibt es nicht.

Anders wird dies bei der Ziegelstraße gesehen. Aufgrund der beidseitig durchgängigen historischen Bebauung der Ziegelstraße ist der hier von den Mitgliedern des Bezirksrates und von Anliegern im Rahmen der Vorstellung der vorgeschlagenen Maßnahmen am 19.3.2015 geforderte Erhalt eines historischen Straßenbildes nachvollziehbar. Insofern wird als Fahrbahnbefestigung jetzt Pflaster vorgeschlagen. Dies ist allerdings mit höheren Kosten als ursprünglich geplant und damit auch mit höheren Anliegerbeiträgen verbunden.

Im Rahmen der Vorstellung der Maßnahmen wurde durch den Bezirksrat die Aufnahme der Borgentrickstraße in das Programm gefordert. Die Borgentrickstraße wurde von der Verwaltung auf ihre Eignung für das Programm geprüft und mit in die Liste der im Stadtbezirk Döhren-Wülfel zu erneuernden Straßen aufgenommen. Dem Wunsch des Bezirksrates entsprechend wird hier eine Fahrbahnbefestigung mit Pflaster vorgesehen. Die Gehwege werden mit Platten befestigt.

Die Beschreibung der Straßen mit Zustand, Schäden, Straßenaufbau, geschätzten Baukosten und Einstufung nach der SABS erfolgt tabellarisch in Anlage 2. Die Zusammenstellung der Daten entspricht bis auf die o.g. Änderungen den bereits vorgestellten Daten. Die Zustandserfassung der Straßen erfolgte auf der Grundlage des Arbeitspapier Nr. 9 der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV). Die Schadensbilder der vorgeschlagenen Straßen machen eine Erneuerung erforderlich.

UVP

Das Programm sieht vor, dass die Straßen nach der Erneuerung genauso aussehen wie vorher. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden und negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sowie eine Verschlechterung der Umweltverhältnisse nicht zu erwarten sind.

Umsetzung des Programms

Mit der Umsetzung des Programms wurde 2014 begonnen, 43 Straßen sind in einer ersten Stufe zur Erneuerung beschlossen. Sobald Beschlüsse zur Erneuerung weiterer Straßen im Sonderprogramm für Straßenerneuerung vorliegen, werden diese zur Umsetzung vorbereitet. Die mit dieser Drucksache vorgeschlagenen Straßen sollen in den Jahren 2016 und 2017 erneuert werden.

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Hannover / 17.04.2015