Drucksache Nr. 15-0890/2010 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage
Südschnellwegbrücke / Schützenallee, Höhenbegrenzung
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 06.05.2010
TOP 9.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-0890/2010 F1
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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage
Südschnellwegbrücke / Schützenallee, Höhenbegrenzung
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 06.05.2010
TOP 9.1.1.

Südschnellwegbrücke / Schützenallee, Höhenbegrenzung

In den letzten Jahren hat es immer wieder Probleme an der Brücke des Südschnellweges, die über die Schützenallee führt, gegeben. Die im Vorfeld angebrachten Verkehrszeichen, die auf die eingeschränkte Höhe hinweisen, werden von LKW-Fahrern nicht immer früh genug gesehen.

Wir fragen die Verwaltung:
· Sind bisher durch stecken gebliebene Fahrzeuge bauliche Schäden an der Brücke entstanden?
· Welche Maßnahmen können durchgeführt werden, um frühzeitig Fahrzeuge, die die Durchfahrtshöhe überschreiten, auf andere Strecken zu leiten?
· Wird eine eingeschränkte Durchfahrtshöhe durch Brücken in Navigationsgeräten angegeben?

Schriftliche Antwort der Verwaltung:

Hinweis: Diese Anfrage wurde unter anderem der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.

Zu Frage 1:
In der Vergangenheit haben bereits mehrere Fahrzeuge Schäden an der Überbauunterseite durch Anprall verursacht. Die Schäden für das Bauwerk sind alle als gering einzustufen (kleinere Betonabplatzungen und Riefen im Beton). Die Beseitigung dieser Schäden wurde in den überwiegenden Fällen durch die Versicherungen bezahlt. Trotzdem besteht hier nach wie vor ein unbefriedigender Zustand.

Zu Frage 2:
Es ist grundsätzlich immer schwierig, irgendwelche Verkehre durch Beschilderung zu leiten, da derartige Beschilderungen immer nur Empfehlungen darstellen, aber nicht die Verpflich- tung beinhalten, dieser Beschilderung auch zu folgen. Für die Brücke Südschnellweg / Schützenallee wird eine leitende Beschilderung nicht vorgenommen, da diese einerseits wenig sinnvoll ist und andererseits einen unverhältnismäßig hohen Beschilderungsaufwand bedeuten würde.

Die Beschilderung im Nahbereich der Brücke wurde von der Verwaltung noch einmal verbessert.

Zu Frage 3:
Bei der Vielzahl der am Markt erhältlichen Navigationsgeräte, kann die Verwaltung keine Aussage darüber treffen, ob in einzelnen Navigationsgeräten eingeschränkte Durchfahrtshöhen für Brücken angegeben werden.
Seitens der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden auch keine Höhendaten an die Betreiber/Hersteller von Navigationsgeräten weitergegeben.