Drucksache Nr. 15-0888/2012 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Videoüberwachung
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 02.05.2012
TOP 7.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0888/2012 F1
1
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Videoüberwachung
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 02.05.2012
TOP 7.2.3.

Am Mittellandkanal in Anderten nördlich der Schleuse stehen an den Zuwegungen zum Mittellandkanal mehrere Schilder, die auf eine Videoüberwachung hinweisen. Die vorgeschriebene Kennzeichnung der verantwortliche Stelle gem. § 6b Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fehlt, sodass eine Prüfung des schutzwürdigen Interesses Betroffener gem. § 6b Abs. 1 BDSG und der Zulässigkeit der Maßnahme gem. Abs. 3 nicht möglich ist.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche verantwortliche Stelle nimmt zu welchem Zweck die Videoüberwachung vor?
2. Wo befinden sich Kamerastandorte?
3. Erfolgt eine Speicherung der Daten und wenn ja für welche Zeitdauer?

Die verantwortlichen Stelle ist das Wasser- und Schifffahrtsamt Braunschweig,
von dort wurden die folgenden Antworten übermittelt:
Die Videokameras werden zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben eingesetzt.
Unter diese gesetzlichen Aufgaben fallen sowohl die Bedienung
der Schleuse als auch die Überwachung des Schleusengeländes, einschließlich
der Vorhäfen, hinsichtlich der Anlagensicherheit, ggf. Beweissicherung
und Zugangskontrolle.

Antwort zu Frage 2:
Die Kameras befinden sich im Bereich des Vorhafens, eine Kamera
befindet sich an der Brücke Richtung West und überwacht die ankommenden
Schiffe aus Richtung Misburg im Kurvenbereich.
Die Bereiche der Zuwegungen werden nicht überwacht.

Antwort zu Frage 3:
Die Daten werden 4 Wochen gespeichert. Zur ergänzendne Information:
der Hinweis wird aufgegriffen und die notwendigen Angaben zur Kennzeichnung der verantwortlichen Stelle gemäß § 6 b Abs. 2 BDSG an den Hinweisschildern zur Videoüberwachung werden nachgerüstet.