Anfrage Nr. 15-0888/2012:
Videoüberwachung

Inhalt der Drucksache:

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Videoüberwachung

Anfrage: gem. § 14 Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrates am 02.05.2012


Videoüberwachung

Am Mittellandkanal in Anderten nördlich der Schleuse stehen an den Zuwegungen zum Mittellandkanal mehrere Schilder, die auf eine Videoüberwachung hinweisen. Die vorgeschriebene Kennzeichnung der verantwortliche Stelle gem. § 6b Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fehlt, sodass eine Prüfung des schutzwürdigen Interesses Betroffener gem. § 6b Abs. 1 BDSG und der Zulässigkeit der Maßnahme gem. Abs. 3 nicht möglich ist.


Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche verantwortliche Stelle nimmt zu welchem Zweck die Videoüberwachung vor?
2. Wo befinden sich Kamerastandorte?
3. Erfolgt eine Speicherung der Daten und wenn ja für welche Zeitdauer?



Uta Engelhardt
Fraktionsvorsitzende