Drucksache Nr. 15-0886/2012 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kindersicherheit im Straßenverkehr
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 02.05.2012
TOP 7.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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15-0886/2012 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Kindersicherheit im Straßenverkehr
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 02.05.2012
TOP 7.2.1.

Der Schulelternratsvorsitzende der Grundschule Mühlenweg, Christian
Lechtenberg, beklagt, dass das Überqueren der Straße Zum Brookland für
die Schülerinnen und Schüler gefährlich sei.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist die Kreuzung der Straße Zum Brookland/Aubryweg mit der
Hannoverschen Straße aus Sicht der Polizei ein Unfallschwerpunkt und
wenn ja welche Verkehrsteilnehmer sind dabei besonders gefährdet?
2. Wäre die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Straße Zum
Brookland kurz hinter der Einmündung Mühlenweg zum Schutz des Schulwegs
grundsätzlich verwaltungsrechtlich möglich?

Antwort der Polizei zu Frage 1:
Im Jahr 2011 ereigneten sich 6 Unfälle.
Deren Unfallursache wurde als „Einbiegen/Kreuzen“ bzw. „Abbiegen“ erfasst. Beteiligt waren dabei 3 Radfahrer.
Erfasst sind 3 Leichtverletzte. Ob es sich dabei um die Radfahrer handelt, ist nicht bekannt. Eine Bewertung als Unfallschwerpunkt erfolgte aus Sicht der Polizei nicht.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Der vorgeschlagene Standort läge in einer Tempo 30-Zone.
In Tempo 30-Zonen sind Fußgängerüberwege in der Regel entbehrlich.
Besondere Ausnahmegründe, die hier ein Abweichen von dieser Regel rechtfertigen würden, sind nicht erkennbar.
Die erforderlichen verkehrlichen und örtlichen Voraussetzungen für eine Einrichtung eines Fußgängerüberweges liegen nicht vor. Besonders die erforderliche Erkennbarkeit querungswilliger Fußgänger ist auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht vorhanden.