Drucksache Nr. 15-0885/2012 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Hallenbad Misburg - Beschwerden
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 02.05.2012
TOP 7.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0885/2012 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Hallenbad Misburg - Beschwerden
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 02.05.2012
TOP 7.1.1.

Uns liegen erhebliche Beschwerden im Bereich des Hallenbades in Misburg, wie z.B.
defektes Drehkreuz, fehlende Schrankschlüssel, mangelnde Sauberkeit usw., vor.
Unter anderem ist der Aufzug schon seit Monaten außer Betrieb (Reparatur ist für Mai vorgesehen). Behinderten und Müttern mit Kindern ist der Zugang zum Hallenbad durch diese Mängel erheblich erschwert worden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Beschwerden sind der Verwaltung bekannt ?
2. Was hat die Verwaltung mit welchem Erfolg unternommen, um den Beschwerden Abhilfe zu leisten ?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, wenn die Mängel nicht beseitigt werden?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die in der Anfrage aufgeführten Beschwerdepunkte (defektes Drehkreuz, defekter Aufzug, fehlende Schrankschlüssel, mangelnde Sauberkeit) sind der Verwaltung bekannt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
In diversen Gesprächen, zuletzt am 02.04.2012, mit der Betreiberin des Bades wurde die Problematik besprochen. Eine Mängelbeseitigung wurde seitens der Betreiberin bis Ende Mai 2012 zugesagt.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Wenn die Betreiberin des Bades die Mängel nicht beseitigt, wäre aufgrund der vertraglichen Situation erforderlich, nach Abmahnung und Verstreichen der gesetzten Frist auf Durchführung der Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten zu klagen. Eine evtl. Ersatzvornahme wäre erst nach Erfolg einer Klage möglich. Da die Betreiberin aber zugesagt hat, dass sie die notwendigen Arbeiten ausführen wird, geht die Verwaltung davon aus, dass dieser Weg nicht erforderlich sein wird.