Drucksache Nr. 15-0884/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Halteverbote „Am Weißdorn“
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 07.05.2020
TOP 6.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-0884/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Halteverbote „Am Weißdorn“
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 07.05.2020
TOP 6.2.

Im südlichen Teilstück der Straße „Am Weißdorn“ (Hausnummern 6 – 13) wurde Anfang des Jahres ein Halteverbotsschild aufgestellt mit der Begründung, dass aha dort Probleme mit der Müllabfuhr hat. Eine Darstellung, die nicht von allen Müllfahrern geteilt wird.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Warum wird diese Entscheidung jetzt getroffen, obwohl sich an der örtlichen Situation lt. einem Anwohner seit den letzten 10 Jahren nichts verändert hat?
  2. Warum wird hier ein absolutes Halteverbot angeordnet, obwohl im nördlichen Teilstück bei identischer Situation nur ein eingeschränktes Halteverbot besteht?

Antwort der Verwaltung


Zu Frage 1:
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover hat im Herbst 2019 für die Straße „Am Weißdorn“ wiederholte Behinderungen bei der Abfall- und Wertstoffabfuhr durch parkende Fahrzeuge mitgeteilt. Bei einem Fahrversuch mit einem Müllfahrzeug hat der Zweckverband das Erfordernis von Haltverboten belegt. Der Verwaltung sind die in der Bezirksratsanfrage erwähnten anderslautenden Äußerungen von Müllfahrern nicht bekannt. Sollten derartige Äußerungen von Müllfahrern gegenüber Anliegern „Am Weißdorn“ getätigt worden sein, dürfen sie von der Verwaltung nicht ungeprüft als Basis von Entscheidungen herangezogen werden. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover als offizieller Ansprechpartner der Verwaltung sieht weiterhin keine Möglichkeit, die Abfall- und Wertstoffabfuhr ohne die beschilderten Haltverbote zu gewährleisten.



Zu Frage 2:
Ein eingeschränktes Haltverbot erfüllt verkehrsrechtlich nicht den Zweck, ein Halten während der Abfall- und Wertstoffabfuhr zu untersagen. Sofern an anderen Standorten vorhandene eingeschränkte Haltverbote die Abfall- und Wertstoffabfuhr nicht ermöglichen, werden sie künftig durch absolute Haltverbote ersetzt.