Drucksache Nr. 15-0882/2020 S1:
Beschilderung von Kunstwerken im öffentlichen Raum im Stadtbezirk Ricklingen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 07.05.2020
TOP 7.2.5.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0882/2020 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Beschilderung von Kunstwerken im öffentlichen Raum im Stadtbezirk Ricklingen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 07.05.2020
TOP 7.2.5.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die Kunstwerke im öffentlichen Raum im Stadtbezirk Ricklingen mit angemessenen Informationstafeln zu versehen. Diese sollen mindestens Angaben zum Titel, zum Künstler und zum Entstehungsdatum enthalten. In erster Linie ist hierbei an den „Anna-Blume-Brunnen“ von Max Sauk und den „Friedensstein“ von Hans-Jürgen Breuste am Mühlenberger Markt sowie die Skulptur „Sternengucker“ von Siegfried Pietrusky vor dem ehemaligen Wettberger Rathaus zu denken, ebenso wie an Kunstwerke auf dem Friedrich-Ebert-, Schünemann-, August-Holweg- und Butjerbrunnenplatz und vor dem Stadtteilzentrum Ricklingen.

Die anfallenden Kosten sind aus vorhandenen Haushaltsansätzen zu tragen.

Entscheidung

Die einheitliche Beschilderung aller Kunstwerke im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover wird seit 2013 kontinuierlich vorgenommen. Bislang konnten 110 der 183 Objekte mit einem Schild versehen werden. In diesem Jahr gibt es eine Verzögerung aufgrund vorhandener Kapazitäten und getroffener Priorisierungen.

Derzeit erfolgt eine Bestandsaufnahme aller Arbeiten im öffentlichen Raum in Ricklingen, anschließend wird mit der Beschilderung in diesem Jahr begonnen. Die anfallenden Kosten werden aus vorhandenen Haushaltsansätzen getragen.