Drucksache Nr. 15-0881/2020 S1:
Verkehrszeichen „Tempo 30“ für die Menzelstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 07.05.2020
TOP 7.2.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0881/2020 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Verkehrszeichen „Tempo 30“ für die Menzelstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 07.05.2020
TOP 7.2.4.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, an der Einfahrt zur Menzelstraße zusätzlich zum Piktogramm „30“ ein entsprechendes Verkehrszeichen gut sichtbar aufzustellen.

Entscheidung

Dem Beschluss kann nicht entsprochen werden.
Sämtliche Kraftverkehr-Zufahrten zu der Einbahnstraße Menzelstraße liegen innerhalb einer Tempo-30-Zone. Innerhalb einer solchen Zone ist die Wiederholung der Beschilderung Tempo-30 aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht möglich.

Die als vermeintlicher Vergleichsfall in dem Beschluss genannte Schnabelstraße ist an der Einmündung Göttinger Chaussee mit der Beschilderung Tempo-30-Zone versehen, da dort eine Tempo-30-Zone erstmals beginnt.

Die Verwaltung lässt aber auf der Menzelstraße, in dem Streckenabschnitt Martensplatz bis Göttinger Chaussee, zur Verdeutlichung eine wiederholende Fahrbahnmarkierung „30“ aufbringen. Die anderen Streckenabschnitte der Menzelstraße weisen bereits verdeutlichende Fahrbahnmarkierungen „30“ auf.

Ferner beantragt die Verwaltung das Einvernehmen bei der Polizei, einen mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsstandort in der Menzelstraße einrichten zu dürfen