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Die Stadt Hannover betreibt ein Onlineformular zur Meldung von Halt- und Parkverstößen im öffentlichen Verkehrsraum in Hannover. Dies ist sehr zu begrüßen und ein richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung.
Auf der Webseite wird man jedoch darauf hingewiesen, dass der Anzeigende grundsätzlich keine Rückmeldung zum Ausgang oder Bearbeitungsstand der Verfahren erhält.
Daher frage ich die Verwaltung1. Wie viele Anzeigen sind jährlich seit Einführung des Onlineformulars bei der Stadt eingegangen, wie viele wurden davon verfolgt, bei wie vielen wurden am Ende Bußgelder verhängt?
2. Empfindet die Stadt das Onlineformular als einen Erfolg?
3. Ist geplant vergleichbare Möglichkeiten zur Anzeige auch für anderer Verstöße einzuführen?
zu Frage 1:
Die Möglichkeit das Onlineformular zu nutzen gibt es seit Ende Oktober/November 2023. In 2023 wurden insgesamt 252 Verkehrsordnungswidrigkeiten mittels Onlineformular angezeigt. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 8.126 Anzeigen über das Onlineformular eingereicht. In 2025 gingen bis zum 08. Mai 5.228 Anzeigen über das Onlinemeldeformular ein. Eine Auswertung über „eingestellte Verfahren“ und/oder erlassene „Bußgeldbescheide“ aus Anzeigen mittels Onlineformular ist technisch nicht möglich. Jede einzelne Meldung wird durch unsere Mitarbeitenden im Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet.
zu Frage 2:
Die Bürger*innen konnten uns bereits vor Einführung des Onlineformulars Verkehrsverstöße anzeigen über das Hinweissystem der Landeshauptstadt Hannover. Die Zuschriften enthielten aber oft nicht die für eine mögliche Kontrolle oder Ahndung erforderlichen Angaben, z. B. Beweismittel und notwendige Zeugen. Das Onlineformular wird als Service für die Bürger*innen verstanden, da die erforderlichen Angaben strukturiert abgefragt werden. Auch nach der Einführung des Onlinemeldeformulars erreichen uns Hinweise von Bürger*innen per Mail oder in Schriftform, wir weisen jedoch regelmäßig auf diese Möglichkeit hin. Die anschließende Bearbeitung der Hinweise über das Onlinemeldeverfahren ist einfacher als bei Hinweisen, die über andere Kanäle (per Mail, schriftlich) gestellt werden, da die Onlinemeldung zum einen direkt digital weiterverarbeitet werden kann und die Qualität der Meldungen (u.a. vollständige Angaben, s.o.) deutlich besser ist. Daher wird die Einführung des Onlinemeldeformulars als Erfolg gewertet.
Zu Frage 3:
Das hier angeführte Onlinemeldeformular deckt das Themenfeld Parkverstöße die im gesamten Stadtgebiet ab. Im Vordergrund stehen Gefährdungen und Behinderungen, die die Meldenden im Straßenverkehr wahrnehmen. Aktuell sind keine weiteren Anwendungsfelder geplant, zumal es bereits ein Hinweissystem für Verstöße/Beschwerden über das städtische Impulsverfahren
gibt. Hier können Meldungen ebenfalls digital erfasst und an die LHH geschickt werden.