Anfrage Nr. 15-0880/2011:
Auswirkungen der neuen Mietobergrenzen auf Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

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Auswirkungen der neuen Mietobergrenzen auf Linden-Limmer

Mit der Drucksache 0079/2011 (II) BDs legt die Region Hannover die Mietobergrenzen für Leistungsbezieher nach dem SGB II und XII fest. Für die Stadt Hannover liegen die Mietobergrenzen dann um bis zu ca. 14 % unter den bisherigen Werten. Die zuvor geltenden höheren Mietobergrenzen waren durch zahlreiche Gerichtsurteile aufgrund des tatsächlichen Bedarfs erstritten worden. Die örtliche Presse stellt fest: „ungewohnt hohe Kaltmieten von 7,99 € pro Quadratmeter… – als Standardmiete gelten bisher rund 5,50 Euro in Hannover.“ (HAZ 25.01.2011). „Hannoveraner wohnen am teuersten.“ (Bild 18.04.2011). Dem Band 107 der Schriftenreihe zur Stadtentwicklung, „Kleinräumige Entwicklung des Wohnungsmarktes in der Landeshauptstadt Hannover“, April 2010, ist u. a. zu entnehmen:
· sehr preisgünstiger Wohnraum verschwindet, während gleichzeitig die Nachfrage gerade in diesem Segment zunimmt
· die Mieten seit 2004 um 4,4 % angestiegen sind, u. a. kleine und / oder große preiswerte Wohnungen kaum angeboten werden, es zu Engpässen kommen wird
· neben div. Gruppen mit geringem Einkommen gerade auch Arbeitslose Schwierigkeiten haben, sich mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, diese Gruppe lt. Experten weiter wachsen wird
· sich das Wohnungsangebot nach den Hartz IV-Kriterien in 2009 deutlich verbesserte, nachdem die Mietobergrenzen erhöht worden waren (2008: 351 €/Person zu 2009: 385 €/Person), sich das Angebot für große Bedarfsgemeinschaften auf dem freien Wohnungsmarkt aber quasi auf Null reduziert hat
· sich die Zahl der Transferleistungsempfänger seit 2004 mehr als verdoppelt hat – und damit die Zahl derer, die dem Regime des Hartz IV und der Mietobergrenzen unterworfen sind, obgleich die Zahl der Arbeitslosen z.T. deutlich zurück gegangen ist
· das alle drei Teile Lindens zu den sieben Stadtteilen mit der geringsten „Verweildauer“ gehören, also die höchsten Wohnungswechsel-Quoten haben.
Von den neuen Mietobergrenzen bleiben vorläufig nur jene Mietverhältnisse verschont, die den bisherigen Grenzwerten uneingeschränkt entsprochen haben und unverändert fortbestehen. Gleichzeitig ist ein durchgehender Leistungsbezug Voraussetzung.

Wir fragen die Verwaltung:


1. Inwieweit hält die Verwaltung die abgesenkten Mietobergrenzen der sozialen Situation und dem Mietwohnungsangebot in Linden-Limmer für angemessen?
2. In welchem Umfang ist die Bevölkerung Linden-Limmers von den erniedrigten Miet­obergrenzen betroffen?
3. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung vorgesehen, um der zu erwartenden Segregation und Ghettobildung zu begegnen?