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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Aufhebung der Teilsperrung des Radweges Voltmerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 01.04.2019
TOP 11.1.1.
Beschluss
Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt Ihre 1.Entscheidung Nr.: 15-0936/2017 S1 (sowie die entsprechenden Antworten zu DS 15-729/2016 und 15-0100/2017) dahingegeben zu verändern, dass die Teilsperrung des Radweg Voltmerstraße aufgehoben wird.
Entscheidung
Dem Antrag wird nicht gefolgt.
Die Verwaltung verweist inhaltlich erneut auf die Antworten zu den Drucksachen
15-1729/2016 und 15-0100/2017.
Der baulich angelegte Radweg ab Hausnummer 64 darf stadtauswärts befahren werden. Verkehrsgefährdungen für Rad Fahrende, die in der Fahrbahn stadteinwärts unterwegs sind, können wir nicht erkennen. Nach heutigen Erkenntnissen ist es grundsätzlich nicht gefährlich, wenn Rad Fahrende sich auf der Fahrbahn im fließenden Verkehr bewegen.