Antrag Nr. 15-0878/2023:
Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0655/2023 "Neuanlage Grünzug Uferpark"

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 19.04.2023: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : Bezirksratsfrau Grobleben (DIE PARTEI.) beantragt eine Einzelabstimmung über die vorliegenden Antragspunkte. Dem Begehren wird ohne Gegenrede gefolgt. Punkt 1 = Einstimmig. Punkt 2 = 13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen Punkt 3 = Einstimmig Punkt 4 = 17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen Punkt 5 = 17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen Punkt 6 = Einstimmig

Antragsteller(in):

Interfraktioneller Antrag

Inhalt der Drucksache:

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Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-0655/2023 "Neuanlage Grünzug Uferpark"

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Der neu anzulegende Radweg erhält inklusive taktiler Trennung eine Mindestbreite von 3,50 Metern und wird asphaltiert ausgeführt. Er wird möglichst eng an der Grundstücks-grenze zu den Privatgrundstücken geführt, sodass ein mittlerer Abstand von 1 - 3 m entsteht

2. Der radwegbegleitende Fußweg im Uferpark soll nicht breiter werden als 1 Meter.

3. Die Anzahl von Parkbänken am Uferfußweg mit Blick aufs Wasser ist zu erhöhen.
4. Eine Fällung von Bäumen zur Verbesserung von "Blickachsen" wird nicht für nötig gehalten und abgelehnt. Dies gilt nicht für den Bereich der vorgesehenen Ufertreppe. Deren Planung und Schaffung wird ausdrücklich begrüßt, auch wenn dort Gehölze entfernt werden müssen.

5. Die Wege sollen insektenfreundlich beleuchtet werden oder zumindest die technischen Voraussetzungen (Verlegung Leitungen etc.) dafür geschaffen werden, sodass diese später vereinfacht nachgerüstet werden kann.

6. Innerhalb des geplanten Bolzplatzes sollen zusätzlich zwei Körbe befestigt werden, die Basketballspiele ermöglich, Fußballspielen aber nicht grundsätzlich behindert.

Begründung


Im Wesentlichen wird auf die Begründung des Bezirksratsbeschlusses zum Uferpark vom 08. Dezember 2021 verwiesen. Im Übrigen erfolgt sie mündlich.