Drucksache Nr. 15-0877/2024:
Platzumbenennung im Stadtteil Mitte

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-0877/2024
2
 

Platzumbenennung im Stadtteil Mitte

Antrag,


folgende Platzumbenennung zu beschließen:

Der Trammplatz wird umbenannt in Platz der Menschenrechte



Übersichtskarte siehe Anlage 1

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Alle Anlieger*innen, Eigentümer*innen und Bürger*innen sind von der Umbenennung und der damit verbundenen Adressänderung gleichermaßen betroffen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen ist in Bezug auf die Fragestellung der Klimaprüfung neutral zu bewerten. Infolgedessen ergibt sich aus der Entscheidung kein klimaspezifischer Handlungsbedarf

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €0.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit €0.00
€0.00

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
sonstige Leistungen Geoinformation
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €2,175.00
Sach- und Dienstleistungen €625.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€2,800.00)
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€2,800.00)
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages


Ausgangspunkt

Die Vereinten Nationen haben im Dezember 1948 mit einer Resolution der Generalversammlung die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ verabschiedet. Daher hatte die Stadtverwaltung angeregt, zum 75. Jubiläum einen repräsentativen Platz in Hannover in Platz der Menschenrechte zu benennen.

Einleitungsbeschluss zur Umbenennung

In Folge hat der Stadtbezirksrat Mitte in seiner Sitzung am 06.11.2023 mehrheitlich beschlossen, nicht die ursprünglich vorgesehene Fläche im Bereich der Oper zu benennen, sondern ein Umbenennungsverfahren einzuleiten, mit dem Ziel, den Trammplatz in Platz der Menschenrechte umzubenennen (DS-Nr. 15-1961/2023, Anlage 2).

Der Stadtbezirksrat Mitte begründet in seinem Antrag die beabsichtigte Umbenennung des Trammplatzes dahingehend, dass dieser repräsentative und für Veranstaltungen offene Platz im Herzen Hannovers bekannt ist, dort regelmäßig große Veranstaltungen stattfinden und durch die Nähe zum Neuen Rathaus auch die Verknüpfung der Stadtpolitik mit dem Thema und der Stellenwert für Hannover verdeutlicht würde.

Zudem bezieht sich der Stadtbezirksrat mit dem Umbenennungsantrag auf die Vergangenheit Heinrich Tramms. Tramm, geboren am 13.03.1854, verstorben am 13.03.1932, war in der Kaiserzeit von 1891 bis 1918 Stadtdirektor von Hannover und gilt als politischer Wegbereiter des Nationalsozialismus. Über das weitere Wirken Tramms wird auch auf der Webseite der Landeshauptstadt Hannover berichtet. Ebenso hat bereits der Beirat zur Wissenschaftlichen Betrachtung von namensgebenden Persönlichkeiten in seinem Abschlussbericht die Benennung des Trammplatzes als diskussionswürdig bezeichnet.

Ergebnis des Anhörungsverfahrens

Mit der beabsichtigten Umbenennung ist auch die Änderung der Adressen Trammplatz 2 für das Neue Rathaus und Trammplatz 3 für das Museum August Kestner verbunden. Daher wurden von der begleitenden Fachverwaltung (61.21) die durch die Adressänderung ansässigen Betroffenen, sowie als Grundstückeigentümer der verwaltende Fachbereich gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz zur beabsichtigten Umbenennung und Adressänderung mit der Möglichkeit angehört, sich hierzu zu äußern. Insgesamt wurden verschiedene städtische und weitere , tlw. auch private, betroffene Einheiten beteiligt.

Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden den Mitgliedern des Stadtbezirksrates Mitte im Vorfeld in einer umfassenden anonymisierten Zusammenfassung für eine Meinungsbildung und Abwägung übermittelt und liegen vor. Zusammengefasst haben sich die Betroffenen zur beabsichtigten Umbenennung wie folgt geäußert:
  • Kosten und Aufwände: Insbesondere werden der hohe Kosten- und Arbeitsaufwand, der mit der Namensänderung auf die Betroffenen zukommt, angeführt.
Bei einer Adressänderung lässt sich eine Kostenbelastung der Betroffenen nicht gänzlich vermeiden. Diese wird jedoch durch die übliche einjährige Übergangszeit, in der die alte und neue Adresse parallel nebeneinander bestehen bleiben, abgemildert. Dieser Zeitraum ermöglicht einen sukzessiven Wechsel der Anschriften, sodass die Adressänderung im Rahmen üblicher Aktualisierungen angepasst werden kann. Auch Dienststellen und Institutionen wie Deutsche Post, Citipost, Telekom, htp GmbH, enercity, Katasteramt, Finanzamt und weitere werden bereits durch die Verwaltung informiert. Rechtsprechung in vergleichbaren Verfahren bestätigt regelmäßig die Zumutbarkeit der entsprechenden Belastungen bei Umbenennungen.
  • Hinweis auf bevorstehende Wahlen: Um eine rechtssichere Wahl zum Europäischen Parlament, mit fehlerfreier Rückmeldeadresse, durchführen zu können, wird um eine Umsetzung der angedachten Umbenennung erst nach dem 09.06.2024 gebeten.
Aufgrund des erforderlichen Verwaltungsverfahrens bedeutet eine Umsetzung der Umbenennung erst nach der Europawahl am 09.06.2024 keinen Zeitverlust und muss als Ergebnis der Abwägung auch entsprechend umgesetzt werden.


Fachliche Einordnung

Die Berücksichtigung einer Person für eine Straßenbenennung ist neben der Ordnungsfunktion mit einer besonderen dauerhaften Ehrung verbunden. Bereits seit längerem wird öffentlich diskutiert, ob eine Straßenbenennung nach Heinrich Tramm als Erinnerung und Ehrung des Namensgebers aufgrund heutiger Erkenntnisse noch tragbar ist. Seiner Kompetenz entsprechend, möchte sich der Stadtbezirksrat Mitte mit der Umbenennung öffentlich erkennbar vom Namensgeber Heinrich Tramm abwenden.

Auch die Erinnerungskultur, Sachgebiet ZeitZentrum Zivilcourage 41.03, stimmt aus fachlicher Sicht der Einschätzung des Antragstextes (DS Nr. 15-1961/2023) zu. Heinrich Tramm war „Wegbereiter des Nationalsozialismus“ in dem Sinne, dass er aktiv gegen die demokratische Republik gearbeitet hat, auch wenn er Mitglied in den demokratisch gewählten Gremien war. Er hat die sogenannte „Dolchstoßlegende“ verbreitet. Die Verbreitung dieser Legende hat wesentlich zur Delegitimierung des demokratischen Systems der Weimarer Republik beigetragen. Besonders aktiv war Tramm bei der Hetzkampagne gegen den sozialdemokratischen Oberbürgermeister Robert Leinert, die dazu geführt hat, dass dieser 1924 sein Amt aufgeben musste. Es hat aber auch eine direkte Zusammenarbeit mit der NSDAP gegeben: Tramm war im Jahr 1931 Teilnehmer der „Harzburger Tagung“, auf der sich NSDAP, DNVP und völkische Verbände zur sogenannten „Harzburger Front“ zusammengeschlossen haben. Darüber hinaus ist auch seine enge Freundschaft mit Carl Peters, dem heute eindeutig Verbrechen während seines Wirkens in Ostafrika zugeordnet werden können, und Tramms ähnliche Denkart als Kolonialpolitiker diesbezüglich von Belang.


Umbenennungsbeschluss

Innerhalb der Fraktionen im Stadtbezirksrat Mitte wurden die rückgemeldeten Einwände intensiv diskutiert, und es wurde sich mit den vorgebrachten Anregungen auseinandergesetzt. Im Resultat wird die Verwaltung mehrheitlich aufgefordert eine Drucksache zum Fortgang des Umbenennungsverfahrens vorzulegen.

Als Ergebnis der Abwägung wird somit insgesamt das öffentliche Interesse höher bewertet als das Interesse der betroffenen Anlieger*innen. Umbenennungsvoraussetzungen liegen begründet in der Person Heinrich Tramm vor.

Zusammenfassend kann somit mit dem Platz vor dem Neuen Rathaus ein zentraler, repräsentativer Bereich den Namen Platz der Menschenrechte erhalten. Mit Bezug auf die Resolution „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen wird deren Bedeutung und Wahrnehmung an zentraler Stelle in Hannover hervorgehoben.
61.21 
Hannover / Apr 11, 2024