Anfrage Nr. 15-0877/2021:
Rechtliche Kriterien und Berücksichtigung der Barrierefreiheit beim Winterdienst

Inhalt der Drucksache:

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Rechtliche Kriterien und Berücksichtigung der Barrierefreiheit beim Winterdienst

Im vergangenen Winter hat der Winterdienst des Zweckverbandes aha für Kritik gesorgt. Nach zeitweise ergiebigem Schneefall waren zahlreiche Wege und Straßen im Stadtbezirk Misburg-Anderten für längere Zeit nicht oder nicht ausreichend geräumt und somit nur eingeschränkt bzw. mitunter gar nicht nutzbar.

Insbesondere die Art und Weise, wie von aha (was grundsätzlich gemäß der rechtlichen Zuständigkeit geschieht) Rad- und Fußwege sowie Bushaltestellen beim Räumen des Schnees bedacht wurden, wirft weitere Fragen auf, die in weiträumiger Vorbereitung des nächsten Winters von Interesse sind. Diese Fragen schließen an eine Anfrage und einen Antrag zum Thema Winterdienst an, die bei der Sitzung des Bezirksrats Misburg-Anderten am 3.3.2021 behandelt wurden. Es ist beispielsweise noch darauf einzugehen, dass es mobilitätseingeschränkten Personen unter den genannten Bedingungen im letzten Winter in hohem Maße erschwert war, sicher in Busse ein- und auszusteigen.

Wir fragen die Verwaltung:


(mit der Bitte, die Auskünfte bei den zuständigen Stellen einzuholen)

1. Nach welchen insbesondere rechtlichen Kriterien wird von aha Schnee von Radwegen, Fußwegen bzw. kombinierten Rad- und Fußwegen geräumt?

2. Nach welchen insbesondere rechtlichen Kriterien wird von aha Schnee an Üstra-Haltestellen geräumt?

3. Inwiefern geschehen die oben genannten Räumungen unter Berücksichtigung mobilitätseingeschränkter Personen, speziell im Hinblick auf Barrierefreiheit an Haltestellen?