Antrag Nr. 15-0876/2016 N1:
Änderungsantrag zu Drucks.Nr. 15-0723/2016: Kopfsteinpflasterprogramm - Ausbau der Yorckstraße

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks.Nr. 15-0723/2016: Kopfsteinpflasterprogramm - Ausbau der Yorckstraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
1. An der Kreuzung "Auf dem Lärchenberge" werden zur barrierefreien Querung mit Rollatoren und Gehhilfen für alle vier Gehbeziehungen schmale Streifen aus dem gleichen gesägten Pflaster verlegt. Die schraffierten Sperrflächen werden mit Pollern gegen illegales Parken gesichert.
2. Am Ende, zur Hohenzollernstraße hin, wird die zweite abgesperrte Parkbucht ebenfalls mit glattem Belag versehen. Zum Gehweg hin wird der abgesenkte Bordstein entsprechend erweitert. Die hier eingesetzten Poller werden nach Möglichkeit durch solche ohne Feuerwehrfunktion ersetzt, da in der Vergangenheit Anwohnende diese zum illegalen Parken entfernt haben.
3. Die Leitungsträger der grade erfolgten Eingriffe werden finanziell an der Umgestaltung beteiligt. Die Verwaltung stellt sicher, dass die anfallenden Wiederherstellungskosten keinesfalls durch die Anlieger getragen werden müssen. Deren Anteil muss vor der Berechnung der Anliegerbeiträge abgerechnet werden.
4. Die provisorisch verschlossenen Gruben der Leitungsträger werden nach Möglichkeit zeitgleich mit den Bauarbeiten auf der Fahrbahn sauber und fachmännisch verschlossen
5. Die Verwaltung überprüft nach dem Umbau die Akzeptanz der Neuregelung durch den Radverkehr.

Begründung

Die Yorckstraße ist nicht nur für Radfahrende, Kinder und Familien eine attraktive Verbindung in die Eilenriede, sondern auch Menschen, die auf Gehhilfen angewiesen sind. Diese Menschen haben große Schwierigkeiten, das klassische Kopfsteinpflaster zu überqueren. Deshalb ist der von der Verwaltung gefundene Kompromiss für die Fahrbahn auch im Gehweg-Querungsbereich anzuwenden. Möglicherweise wird damit eine stadtweit anwendbare Routine geschaffen, die die inklusive und sich demografisch verändernde Stadtgesellschaft dringend benötigt.
Zudem sollen die gerade erfolgten bzw. noch immer in Arbeit befindlichen Eingriffe der Leitungsträger zu einer entsprechend deren Anteil geminderten Beteiligung der AnliegerInnen an den Herstellungskosten führen.
Die ordentliche Wiederherstellung der Gehweg- und Fahrbahnbereiche soll nach Möglichkeit zeitgleich mit den Arbeiten auf der Fahrbahn erfolgen, damit die Straße insgesamt wieder in einem akzeptablen Zustand ist.