Anfrage Nr. 15-0875/2014:
Kronsberg Süd

Inhalt der Drucksache:

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Kronsberg Süd

Der Verlauf der Grenze des Landschaftsschutzgebietes Kronsberg Süd, speziell die Wiese um die Windkraftanlage „Enercon 32“ herum befindet sich zum Teil im Landschaftsschutzgebiet und zum Teil nicht. Diese Wiese wird zeitweise intensiv von Kitesurfern genutzt.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Nach welchen Kriterien wurde die Grenze gezogen?

2. Dürfen die Kitesurfer im Landschaftsschutzgebiet fahren und wenn nicht,
wie kann dies publik gemacht werden oder welche Kontrollmöglichkeiten
sieht die Verwaltung um Zuwiderhandlungen zu begegnen?
3. Darf diese Wiese in der Setz-und Brutzeit von Kitesurfern oder anderen
Sportlern genutzt werden?