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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
EntscheidungBunker Wiehbergstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 06.05.2010
TOP 10.1.1.
Beschluss
Die Verwaltung wird gebeten dafür zu sorgen, dass den Vereinen Blau-Weiss-Döhren, Döhrener Schützengesellschaft und Lindener Narren weiterhin ein dauerhaftes, sicheres Nutzungsrecht im Bunker Wiehbergstraße 100 eingeräumt wird.
Entscheidung
Bei dem Bunker Wiehbergstraße handelt es sich um eine Liegenschaft des Bundes. Zurzeit unterliegt der Bunker noch der Zivilschutzbindung, so dass die LHH lediglich indirekt im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund ausschließlich für die Verwaltung zuständig ist. Sobald der Bunker aus der Zivilschutzbindung entlassen wird, geht auch die Verwaltung in die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) über. Ein Mitspracherecht hinsichtlich der Veräußerung oder Nachnutzung der bundeseigenen Schutzbauten besteht von Seiten der LHH nicht.
Die BImA ist auch die zuständige Stelle für eine ggf. geplante Veräußerung der Liegenschaft. Aufgrund dessen wurde von Seiten der Verwaltung sowohl schriftlich als auch mündlich mit der BImA Kontakt aufgenommen, mit der Fragestellung, wie der Bund die Nachnutzung des Bunkers Wiehbergstraße nach Wegfall der Zivilschutzbindung plant.
Die Position der BImA lässt sich wie folgt zusammen fassen:
Die BImA verfolgt die Vermarktungsstrategie der Einnahmenoptimierung konsequent. Die Bewertung der Objekte erfolgt grundsätzlich auf der Basis des Bodenrichtwertes, die Bebauung mit dem Schutzbau kann dabei lediglich mit einem prozentualen Abschlag einbezogen werden. Ergeben die Mieteinnahmen des Objektes keine adäquate Rendite bezogen auf diesen Wert, wird der Verkauf im Wege der öffentlichen Ausschreibung gegen Höchstgebot (mit Vorbehalt der Erreichung eines Mindestgebots) angestrebt. Eine Veräußerung zu einem symbolischen Wert ist aufgrund der Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung nicht möglich. Im konkreten Fall Wiehbergstraße wird daher keine andere Möglichkeit als die der Vermarktung im oben beschriebenen Sinne gesehen. Wenn die Kaufpreisbildung wie beschrieben verläuft, wird selbst das Mindestgebot zu hoch sein, als dass für die LHH eine Rentierlichkeit durch Mieteinnahmen oder eine anderweitige Verwendung des Objekts zu sichern wäre. Unabhängig davon, dass für den zusätzlichen Erwerb von Bunkern durch die LHH keine Finanzmittel zur Verfügung stehen, ist davon auszugehen, dass eine Kreditfinanzierung von Seiten der Kommunalaufsicht abgelehnt werden würde. Daher wird der Ankauf von bundeseigenen Bunkern nicht verfolgt. Die BImA hat jedoch zugesagt, die Vermarktung des Bunkers Wiehbergstraße zunächst für einen Zeitraum von max. zwei Jahren zurückzustellen.