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dem Bau im ersten Bauabschnitt der Grunderneuerung und der Umgestaltung
der Wilhelm-Busch-Straße, wie in Anlage 1 dargestellt, sowie dem Baubeginn zuzustimmen.
Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 55c Abs. 1 NGO
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme I.54101.903
Bezeichnung Gemeindestraße gem. Beitragssatzung / Wilhelm-Busch-Straße
Ansatz 2011 (anteilig) 249.500 €
Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit ( Beleuchtung ) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen 249.500 €.
In den dargestellten Gesamtkosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 22.500 € nicht enthalten. Diese werden
nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadt-
entwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebs-
abrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.
Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Einrichtung wird als Straße mit überwiegend innerörtlichem Verkehr eingestuft.
1. Ausgangslage und Begründung des Antrages
Die Drucksache Nr. 15-1732/2010 zur Grunderneuerung und Umgestaltung der Wilhelm-
Busch-Straße ist mit Änderungsantrag Nr. 15-2151/2010 beschlossen worden. Die Ver-
waltung hat die Sachverhalte geprüft und legt hiermit das Ergebnis in Form einer neuen Beschlussdrucksache vor.
Die Wilhelm-Busch-Straße weist im gesamten Bereich aufgrund ihres Alters erhebliche Schäden auf und entspricht hinsichtlich des Aufbaues nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Aufgrund des schlechten Gesamtzustandes und eines unzureichenden Unterbaus ist eine Reparatur im Rahmen der Straßenunterhaltung wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar. Es ist deshalb eine grundlegende Sanierung der Straße erforderlich, um die heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Mit der Erneuerung geht auch eine deutliche Aufwertung einher, was dem z. T. denkmalgeschützten historischen Umfeld Rechnung trägt.
2. Beschreibung des Vorhabens
Die Wilhelm-Busch-Straße erhält eine 5,20 m breite bituminöse Fahrbahn. In den Ein-
mündungsbereichen zur Nienburger Straße und auch Am Judenkirchhof wird die Fahrbahn aufgepflastert und niveaugleich mit Geh- bzw. Radweg in Betonrechteckpflaster ausgeführt. Zwischen Haus Nr. 6 und 8 wird eine Einengung und Aufpflasterung der Fahrbahn auf 3,50 m zur besseren Überquerbarkeit der Straße und als Verbesserung der fußläufigen Anbin-
dung der westlich angrenzenden Grünfläche der Universität vorgesehen, die ebenfalls in Betonrechteckpflaster ausgeführt wird. Das gleiche Gestaltungselement wird im Bereich des heutigen Zebrastreifens (Höhe Haus Nr. 18) eingefügt, welches jedoch, zur Erhöhung der Aufmerksamkeit der Kraftfahrzeugfahrer, in rotem Klinkerpflaster ausgeführt wird und somit der stark frequentierten Fußgängerverbindung zum Universitätsgelände Rechnung trägt und den heutigen Zebrastreifen ersetzt.
An den heutigen Zustand angelehnt, wird auf der westlichen Straßenseite Senkrechtparken und auf der östlichen Seite Längsparken angeordnet. Diese Flächen werden, in Ab-
stimmung mit der Denkmalschutzbehörde, mit dem Altpflaster aus der heutigen Fahrbahn befestigt. Die Senkrechtparknischen werden unter Rücksichtnahme auf den z. T. sehr alten Baumbestand der Art gegliedert, dass zwischen den Nischen der notwendige Wurzelraum freigehalten und damit die Vitalität der Bäume langfristig gesichert wird.
Der Gehweg auf der östlichen Straßenseite wird in Betonrechteckpflaster hergestellt, womit mit wirtschaftlichen Mitteln eine gewisse optische Höherwertigkeit der Flächen erreicht wird. Aus den örtlichen Gegebenheiten heraus kann der Gehweg nur ca. 2,5 bis 2,7 m breit erstellt werden. Um diese Breite nicht durch die notwendige Straßenbeleuchtung zusätzlich einzuengen, werden die Leuchten in die Längsparknischen vorgezogen und, wo nötig, mit vorgezogenen Borden vor Anfahren geschützt.
Der Fahrbahn- und Parkbereich Am Judenkirchhof wird mit dem Altpflaster der Wilhelm-
Busch-Straße befestigt, da sich hier der historisch und denkmalschutzrechtlich besondere Bereich des Judenfriedhofes anschließt.
Der nördliche Anschlussbereich (Am kleinen Felde) wird analog dem dort bereits vor-
handenen Neuausbau bituminös hergestellt.
Im Bereich der Fußgängerquerung Höhe Haus Nr. 18 wird eine zusätzliche Leuchte (sog. Pilzleuchte) angeordnet, um eine bessere Erkennbarkeit der Fußgänger und eine, auch
bei Dunkelheit, erhöhte Aufmerksamkeit des motorisierten Verkehrs zu realisieren. An geeigneten Stellen im Straßenraum werden Fahrradbügel vorgesehen.
Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.
3. UVP
Durch den Ausbau der Wilhelm-Busch-Straße wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer. Ferner wird durch die aufgepflasterten Bereiche die gefahrene Geschwindigkeit herabgesetzt und die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer erhöht, womit die Unfallgefahr sinkt.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der geplanten Maßnahme nicht aus.
4. Bauzeit/Bauablauf
Der erste Bauabschnitt soll im Sommer 2011 beginnen. Der zweite Bauabschnitt soll möglichst 2012 erfolgen, wird aber Bestandteil einer gesonderten Beschlussdrucksache.