Anfrage Nr. 15-0871/2015:
Sanierung des Mahnmales und der Ehrenmauer auf dem Stadtfriedhof Misburg

Inhalt der Drucksache:

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Sanierung des Mahnmales und der Ehrenmauer auf dem Stadtfriedhof Misburg

Unserem Antrag aus der Sitzung vom 09.07.2014 TOP 10.2.3 stimmte die Verwaltung zu, diesem schnellstmöglich Folge zu leisten (s. 1. Entscheidung Nr. 15-1487/2014 S1 vom 04.11.2015).

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Was versteht die Verwaltung unter einer schnellstmöglichen Folge?
  2. Wie kann die Verwaltung sicherstellen, dass die zugesagten Arbeiten noch vor dem Volkstrauertag 2015 ausgeführt werden?