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Zuwendung für die artothek
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger: artothek
Betrag: 1.450,00 €
Verwendungszweck: „Scham[los]
(Beihilfe Nr. 06/2022)
Begründung
Grundlage für die Entscheidung ist der am 14.03.2022 gestellte Antrag.
Die Beihilfe wird unter der Voraussetzung einer gesicherten Gesamtfinanzierung gewährt.
Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen nicht.
Der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.