Anfrage Nr. 15-0866/2008:
Ausbau Stichkanal Linden - Standards Hafenausbau

Inhalt der Drucksache:

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Ausbau Stichkanal Linden - Standards Hafenausbau

Mit der Drucksache 0730/2008 wird über vermeintlich notwendige Ausbauvarianten der Schleuse Limmer informiert, die eine Erreichbarkeit des Lindener Hafens für neue, größere Schiffstypen ermöglichen soll.
Genannt wird die Notwendigkeit eines Ausbaus „für das Übergroße Gütermotorschiff (ÜGMS): 130 m x 11,4 m x 2,80 m" und gefolgert der „Neubau der Schleuse Linden (Abmessung Schleuse neu: 135 m x 12,5 m)" sowie eine „Erweiterung (des) Wendebecken (ist) erforderlich".
Begründet wird die Maßnahme unter anderem damit, das ansonsten „die von der Stadt und dem Land bereits 1995 getätigten Vorleistungen in den Hafenausbau in Höhe von 8,4 Mio. € gefährdet sind".
Bisher wurde in den Stadtteilgremien davon ausgegangen, dass der Ausbau des Hafens selbst, durch die LHH 1995 abschließend erledigt wurde. Nun zeigt sich das dies nicht stimmt, da z. B. das Wendebecken mit ca. 110 m schlicht zu kurz ist.

Wir fragen dazu die Verwaltung:
  1. Zum Ausbau des Wendebeckens im Lindener Hafen werden gewerbliche Flächen vorgeschlagen (in Variante 1 & 3 westliches, in Variante 2, 4 & 7 östliches Ufer); sind diese Flächen für die Betriebe schadlos entbehrlich?
  2. Warum fehlen diesbezügliche Flächenvorschläge in den Varianten 5 & 6?
  3. Ist das restliche Hafenbecken (insbesondere der Kurvenbereich Höhe „Alte Speicherstraße") für das „Übergroße Gütermotorschiff" ausreichend, bzw. zu wessen Lasten soll eine ggf. nötige Verbreiterung räumlich und finanziell realisiert werden?