Anfrage Nr. 15-0865/2026:
Verbleibende Gehwegbreite an der Außengastronomie in der Dreyerstr./Braunstr.

Inhalt der Drucksache:

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Verbleibende Gehwegbreite an der Außengastronomie in der Dreyerstr./Braunstr.

In der Dreyerstraße Ecke Braunstraße befindet sich eine Gastronomie. Diese hat zwei Flächen für die Außengastronomie, eine auf der Seite der Braunstraße, eine auf dem Gehweg der Dreyersraße. In der Braunstraße hat man eine gute Lösung gefunden, um ausreichend Restbreite für den Gehweg zu erhalten. Zumindest, wenn der Gastronom und die Gäste sich an die Vorgaben halten.

In der Dreyerstraße ist die Situation jedoch probematisch (siehe Foto), da die restliche Gehwegbreite nicht ausreichend ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Vorgaben bestehen in Hinblick auf die Restbreite von Gehwegen?
  2. Ist die Außengastronomie in der Dreyerstraße auf dem Gehweg genehmigt?
  3. Wie bewertet die Verwaltung die Situation vor Ort in Hinblick auf die Gehwegbreite?