Antrag Nr. 15-0865/2023:
Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drs. Nr. 15-0655/2023 "Neuanlage Grünzug Uferpark"

Inhalt der Drucksache:

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Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drs. Nr. 15-0655/2023 "Neuanlage Grünzug Uferpark"

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

1.
der neu anzulegende Radweg erhält eine Mindestbreite von 3,50 m und wird asphaltiert ausgeführt.

Er ist so knapp wie möglich an der Grundstücksgrenze zu den Privatgrundstücken geschwungen zu führen - an den Engstellen bis auf 70 cm Abstand von der Grundstücksgrenze, sodass ein mittlerer Abstand von 1 bis 3 m entsteht (siehe dazu anliegende Skizze).

2.
Auf den Bau des zusätzlichen radwegbegleitenden Fußweges im Uferpark wird verzichtet.

3.
Die Anzahl von Parkbänken am Uferfußweg mit Blick aufs Wasser ist zu ergänzen.

Begründung


Die bereits heute stark frequentierte Fuß- und Radwegverbindung am Leineabstiegskanal wird aufgrund der Bebauung der Wasserstadt noch erheblich an Nutzenden zunehmen. Das ist planerisch so gewollt. Dem muss aber die Planung auch entsprechen. Ein Radweg von 2,50 m ist hier unzureichend. Bei einem Zweirichtungsradweg darf hier eine Breite von 3,50 m grundsätzlich nicht unterschritten werden.
Dies war auch bereits Inhalt des ersten einstimmigen Bezirksratsbeschlusses vom 08.12.2021.

Mit der geschwungenen Wegeführung nah an den Häusern soll einem weiteren der zentralen Aspekte des ursprünglichen Bezirksratsbeschlusses, nämlich eine maximale Breite von zusammenhängenden Grünflächen im Park zu erreichen, Rechnung getragen werde. Zudem wird damit die Topographie berücksichtigt und das Berg- und Talfahren für die Radfahrenden gemildert.

Der in der Drucksache auf Kosten der Breite des Fahrradweges vorgesehene parallele weitere Fußweg macht wenig Sinn. Im Gegenteil: Durch die enge Parallelführung zu einem schmalen Radweg entstehen erhebliche Kollisionsgefahren.


Außerdem ist im Bebauungsplan nur eine Stichwegverbindung in der Reihe der Baufelder der ungefähren Mitte der Uferstrecke ausgewiesen. Nur dieser Weg kann daher rechtlich auch für die Öffentlichkeit gesichert werden.

Andere Privatwege werden vermutlich keinen dauerhaften Zugang zum Ufer zulassen, weil Interessen der Anwohnenden etwa aufgrund von Störungen der Nachtruhe berührt sind.

Zudem wurden mittlerweile zwischen den Baufeldern 2 bis 5 auf den Privatgrundstücken bereits barrierefreie eigene Verbindungswege angelegt (siehe Abbildung). Sie führen von Westen nach Osten zu dem laut Bebauungsplan mittig vorgesehenen Parkzugang.
Wozu dann ein dritter Fußweg?