Anfrage Nr. 15-0862/2020:
Anfrage zu öffentlichen Grundstücken zur Unterbringung von Little Homes

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage zu öffentlichen Grundstücken zur Unterbringung von Little Homes

Die Frage mach einem Standort für Little Homes ist kürzlich vor dem Verwaltungsgericht in einem Vergleich bewertet worden. Dort heißt es, die betroffene Person könne ihr von der Landeshauptstadt Hannover konfiszierte Little Home bis zum 31.5.2020 wiedererhalten, sofern sie einen Stellplatz auf Privatgelände nachweisen könne. Im Stadtbezirk Linden-Limmer gibt es Bereitschaft, Little Homes auch im öffentlichen Raum aufzunehmen. Die betroffenen Personen befinden sich in einer existenziellen Notlage und haben durch Spender*innen der Little Homes die Möglichkeit erhalten, zumindest mit einem eigenen Dach über dem Kopf leben zu können. Das sollte kein Dauerzustand sein, da Menschen zu einem dauerhaften menschenwürdigen Leben mehr Platz und Ausstattung benötigen, als die kleinen Häuschen hergeben. Gleichzeitig heißt die Alternative aber vollständige Obdachlosigkeit, da es einen Personenkreis gibt, der aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage ist, in einem Obdachlosenheim zu wohnen. Es gibt im Stadtbezirk Linden-Limmer den erklärten Willen, mit gemeinsamer Hilfe einen Stellplatz von Little Homes zu unterstützen. Wir bitten die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover, in der Beantwortung unserer Fragen diesem solidarischen Gedanken Rechnung zu tragen.
1. Wäre es möglich, einen Teil des Geländes der Stadtentwässerung am Westschnellweg oder ein anderes kommunales Grundstück im Stadtbezirk Linden-Limmer temporär für zwei bis vier Little Homes bei ehrenamtlicher Betreuung des Teilstücks inkl. der Beachtung von Sauberkeit und Ordnung zur Verfügung zu stellen?

2. Wäre es denkbar, insofern rechtliche Bedenken gegen die temporäre Überlassung einer öffentlichen Teilfläche sprächen, eine entgeltliche Veräußerung einer Teilfläche des Grundstücks der Stadtentwässerung oder eines anderen öffentlichen Grundstücks im Stadtbezirk Linden-Limmer in einer Größenordnung von ca. 50 Quadratmetern an eine solidarische Bürgergemeinschaft zum Zwecke der Aufstellung von zwei bis vier Little Homes zu ermöglichen?