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Feststellung über den Sitzverlust des Bezirksratsherrn Christian Schmans
Antrag,
gemäß § 37 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Schmans die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Schmans hat mit Schreiben vom 26.03.2009 mitgeteilt, dass er sein Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum 31.03.2009 niederlegt.
Gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gemäß § 37 Abs. 2 NGO festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.06
Hannover / 21.04.2009