Drucksache Nr. 15-0859/2009:
Feststellung über den Sitzverlust des Bezirksratsherrn Christian Schmans

Inhalt der Drucksache:

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In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
 
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15-0859/2009
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Feststellung über den Sitzverlust des Bezirksratsherrn Christian Schmans

Antrag,

gemäß § 37 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Schmans die Voraussetzungen nach § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsherr Schmans hat mit Schreiben vom 26.03.2009 mitgeteilt, dass er sein Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode zum 31.03.2009 niederlegt.
Gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer 1 NGO endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gemäß § 37 Abs. 2 NGO festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.06 
Hannover / 21.04.2009