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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
ENTSCHEIDUNG:
Zeitnahe Übermittlung sicherheitsrelevanter Informationen für die potenziellen Opfer von rechtextremistischen Täter*innen
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 07.05.2020
TOP 7.4.1.
Beschluss
Die LHH fordert die Polizeidienststellen von Buchholz-Kleefeld auf, bei vorliegenden Informationen über die Gefährdung von Menschen (mit einem gemeldeten Wohnsitz im Stadtbezirk) durch ausdrückliche oder implizit angekündigte Gewalttaten von Rechtsextremist*innen, besonders, aber nicht nur, gegen folgende Personenkreise: Menschen mit Migrationshintergrund, Politiker*innen, Journalist*innen, Helfer*innen von geflüchteten Menschen, Anti-Faschist*innen sowie andere bekannte Feindbilder von Rassist*innen, Ausländerfeind*innen, Islamophob*innen und Anti-Demokrat*innen, die gefährdeten bzw. bedrohten Personen unverzüglich und vollumfänglich über die Gefahrenlage zu informieren. Dabei gilt u.a. allein schon die Nennung einer Person auf einer sog. Feindesliste als indiziell für eine vorliegende Gefährdung.
Entscheidung
In den vergangenen Monaten hat es intensive Berichterstattung zu verschiedenen Listen gegeben, auf denen Institutionen oder Personen geführt werden, die von den Listenerstellern als politisch Andersdenkende bekannt gemacht werden sollen, um sie so aus der Anonymität hervorzuheben und Druck auf diese Institutionen und Personen auszuüben.
Auf Anfrage teilte die Polizeidirektion Hannover der Stadtverwaltung mit, dass bereits pro-aktiv „in jedem Einzelfall die Unterrichtung aller gelisteten Personen und Institutionen, unabhängig von einer konkreten und/oder individuellen Gefährdungslage“ erfolgt.
Darüber hinaus hat die Polizeidirektion Hannover allen im Zuständigkeitsbereich wohnenden Amts- und Mandatsträger*innen bei konkreten Bedrohungen bereits feste Ansprechpartner*innen aus den Reihen des Polizeilichen Staatsschutzes benannt.
Weiterhin hat die Polizeidirektion verschiedene Informationsformate durchgeführt um über die „Sicherheit von Amts- und Mandatsträgerinnen und –trägern sowie von in der Öffentlichkeit stehenden Personen“ zu informieren und entsprechende Hilfestellungen und Anlaufstellen zu bieten.
Dies zusammengefasst sieht die Stadtverwaltung kein Erfordernis für eine Aufforderung an die Polizeidirektion Hannover, bzw. die Polizeidienststellen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld, im Sinne des Antrages, da dies bereits geübte Praxis im Bereich des Polizeilichen Staatsschutzes ist.