Drucksache Nr. 15-0849/2019 S1:
Weiteres Investitionsprogramm der LHH zur Sanierung und zum Neubau von Schulen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 14.03.2019
TOP 11.2.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0849/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Weiteres Investitionsprogramm der LHH zur Sanierung und zum Neubau von Schulen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 14.03.2019
TOP 11.2.5.

Beschluss


Der Bezirksrat möge beschließen:

Rat und Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover werden aufgefordert zur Sanierung und zum Neubau von Schulen in Hannover ein weiteres Investitionsprogramm aufzulegen, welches den dringend notwendigen Sanierungsbedarfen, dem weiteren Anwachsen der Schülerzahlen in Stadtbezirken wie Ahlem-Badenstedt-Davenstedt und den gestiegenen Baukosten Rechnung trägt.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Neben den Mitteln aus dem Investitionsmemorandum stehen die Mittel des Finanzkorridors zur Verfügung, um die generellen Bedarfe in allen Stadtbezirken nach baufachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der Stadtentwicklung abzuarbeiten. Die Verwaltung ist bemüht, allen Bedarfsanforderungen Rechnung zu tragen und stellt entsprechend der Dringlichkeit die erforderlichen Mittel in den Haushaltsplan und der mittelfristigen Haushaltsplanung ein. Mit dem erforderlichen Beschluss zum Haushaltsplan wird dieses dann abschließend vom Rat so festgelegt.

Für die Toilettensanierung hat die Verwaltung ein Extraprogramm aufgelegt, das entweder mit einer laufenden Sanierung oder als Einzelmaßnahme durchgeführt wird.
Sowohl die finanziellen aber auch die personellen Kapazitäten reichen nicht aus, um alle Anforderungen zeitgleich zu befriedigen.
Nach sachgerechtem Ermessen ist die Verwaltung bemüht, möglichst zügig die jeweils erforderlichen Maßnahmen in den Stadtbezirken umzusetzen.



Eine Zusage zur Durchführung aller Maßnahmen des Investitionsmemorandums, die bis 2023 umgesetzt werden sollen, ist in der Ratssitzung am 25.4.2019 von der Verwaltung gegeben worden. Auch die genannten Kostensteigerungen führen diesbezüglich derzeit zu keiner Änderung. Vielmehr wurde deutlich gemacht, dass für die Finanzierung erforderlicher Investitionen auch eine höhere Verschuldung denkbar ist, um die Sanierung und den Ausbau der bestehenden Infrastruktur konsequent vorantreiben zu können.
Ferner ist es ein Ziel auch über den Zeitraum des Investmentmemorandums hinaus ein hohes Investitionsniveau zu halten und damit auch langfristig eine leistungsfähige Infrastruktur zu garantieren.

Dies setzt jedoch voraus, dass die gesamte Haushaltsführung und Haushaltsbewirtschaftung von hohem Kosten- und Ausgabenbewusstsein geprägt ist und etwaige Überschüsse zur Finanzierung genutzt werden.

Eine Ergänzung oder Neuauflage des Investitionsmemorandums ist nicht geplant.