Antrag Nr. 15-0848/2023:
Linden-Limmer zur Modellregion für Cannabisabgabe machen

Inhalt der Drucksache:

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Linden-Limmer zur Modellregion für Cannabisabgabe machen

Antrag


Der Bezirksrat beschließt:

Die Verwaltung wird gebeten, den Stadtbezirk Linden-Limmer für ein Modellprojekt zur kontrollierten Cannabisabgabe beim Bund zu gegebener Zeit vorzuschlagen.



Dafür sind schon jetzt Gespräche mit den Bund aufzunehmen, um frühzeitig die nötigen Grundlagen für eine Antragsstellung schaffen zu können.

Begründung


Anfang der Woche stellten die Bundesminister für Gesundheit und Landwirtschaft die aktualisierten Pläne zur Entkriminaliserung von Cannabis vor. Von einer ursprünglich geplanten bundesweiten Freigabe für Cannabisprodukte wurde dabei abgesehen und stattdessen die Einführung von Modellprojekten in Aussicht gestellt.
Der Bezirksrat Linden-Limmer hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach die Stadtverwaltung aufgefordert, sich in einem solchen Falle für die Ausweisung einer Modellregion im Stadtbezirk einzusetzen und die entsprechenden Schritte einzuleiten (Drs. 15-0142/2019 sowie 15-2551/2021).

Alle Initiativen wurden bisher abgelehnt, da eine konkrete Umsetzungsmöglichkeit nicht in Aussicht stand:

„Derzeit gibt es keine rechtliche Grundlage für die Verwaltung eine Umsetzung des Beschlusses zu Erwerbsmöglichkeiten von Cannabis im Stadtbezirk Linden-Limmer umzusetzen. Die Landeshauptstadt verfolgt das Thema Legalisierung von Cannabis mit Interesse.“ (Drs. 15-2551/2021 N1 S1)

Der Stadtbezirk Linden-Limmer eignet sich besonders für die Implementierung eines solchen Modellprojektes. Aufgrund der Bevölkerungsstruktur ist eine breite Akzeptanz für ein solches Projekt gegeben, zumal von einem bereits bestehenden überdurchschnittlichen Konsum von Cannabisprodukten im stadtweiten Vergleich, ausgegangen werden kann.
Gleichzeitig wird der teils offenen Drogenhandel in Parks und Grünanlagen von etlichen Anwohnenden als problematisch angesehen. Auch hier wäre es sicher interessant, die Auswirkungen einer modellhaften kontrollierten Abgabe auf diesen Teilbereich wissenschaftlich zu begleiten.



Um der Verwaltung ausreichend Zeit für die Vorbereitung einer Antragsstellung zu geben ist eine besondere Dringlichkeit geboten, die eine zügige Beschlussfassung notwendig macht. Dass von der ursprünglich geplanten bundesweiten Freigabe abgewichen werden soll, ist zudem erst nach Ostern bekannt geworden, sodass eine frühere Einreichung nicht möglich war.