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Bebauungsplan Nr. 1928 - Blumenauer Straße / Ihmeufer -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1928 - Blumenauer Straße / Ihmeufer - Festsetzung eines urbanen Gebietes (MU), öffentlicher Straßenverkehrsflächen, einer öffentlichen Grünfläche sowie einer Wasserfläche - entsprechend der Anlage 2 und 3 zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer eines Monats zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Der Bebauungsplan und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf alle Menschen aus.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Klimawirkungsprüfung wird im nächsten Verfahrensschritt durchgeführt, wenn auch die Begründung für den Bebauungsplan erarbeitet wird, da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine aussagekräftigen Informationen vorliegen.
Kostentabelle
Für die LHH entstehen keine Kosten.
Begründung des Antrages
Das ca. 83.500 qm große Plangebiet befindet sich im Stadtteil Linden-Mitte und umfasst das Ihme-Zentrum, einige der anliegenden Straßenverkehrsflächen, einen Teil der Ihme, die Büro- und Geschäftsbebauung sowie das Capitol-Hochhaus am Schwarzen Bär. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben im Ihme-Zentrum ist gegenwärtig gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Im Bereich der Ihme und der Straßenverkehrsflächen gilt zum Teil der Durchführungsplan Nr. 202 aus dem Jahr 1962.
Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Hannover stellt für das Plangebiet überwiegend gemischte Baufläche dar, ergänzt um das Symbol „Kindertagesstätte“ sowie eine U-Bahntrasse. Die Ihme ist als Wasserfläche und das Ufer als allgemeine Grünfläche dargestellt. Im Norden, Westen und Süden liegen Hauptverkehrsstraßen. Die Ziele und Zwecke der Planung werden überwiegend aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt. Es wird im weiteren Verfahren geprüft, ob der Flächennutzungsplan für einen Teilbereich geändert wird.
Die Gewerbe- und Einzelhandelslandschaft im Stadtbezirk Linden-Limmer hat sich in den vergangenen Jahrzehnten erheblich verändert, was auf allgemeine Entwicklungen und Trends sowie auf stadträumliche und regionale Prozesse zurückzuführen ist. Das Ihme-Zentrum selbst ist von diesen Prozessen besonders betroffen. 2024 wurde deshalb ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit dem Ziel gefasst, eine planungsrechtliche Grundlage für die Revitalisierung des Ihme-Zentrums zu schaffen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hat eine rechtliche Prüfung ergeben, dass der Bebauungsplan Nr. 554 aus dem Jahre 1971 (auf dessen baurechtlicher Grundlage das Ihme-Zentrum entstand) aufgrund eines Formfehlers keine Rechtskraft erlangte.
Für das gesamte Grundstück des Ihme-Zentrums soll ein urbanes Gebiet (MU) festgesetzt werden. Dadurch soll das Wohnen als Nutzung gestärkt und ausgebaut werden, und der ursprünglich großflächige Einzelhandel soll in seinem Umfang reduziert werden. In einem beauftragten Gutachten wird derzeit über eine Potenzial- und Verträglichkeitsanalyse geprüft, ob gegebenenfalls differenzierte Festsetzungen, insbesondere für Einzelhandelsnutzungen, getroffen werden sollen. Sowohl spiel- und erotikorientierte Vergnügungsstätten als auch Wettbüros sollen zukünftig nicht zulässig sein. Die sich im Eigentum der LHH befindliche Grünfläche soll als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden. Die Festsetzungen für u. a. überbaubare Flächen, Geschossigkeiten sowie die Grund- und Geschossflächenzahl sollen sich an dem Bestand orientieren.
Der beantragte Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
61.12
Hannover / Apr 1, 2026