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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Flüchtlingsunterkunft „Am Forstkamp“
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.05.2026
TOP 7.3.4.
Uns haben in den letzten Wochen vermehrt Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern aus dem Bereich der Flüchtlingsunterkunft „Am Forstkamp“ erreicht. Nach Schilderungen kommt es hier zu erheblicher Lärmbelästigung, insbesondere wenn der Außenbereich der Wohnanlage stark genutzt wird.
Wir fragen die Verwaltung:
- Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über die geschilderte Lärmbelastung im Umfeld des Flüchtlingswohnheims „Am Forstkamp“ vor, und wie wird diese Situation hinsichtlich der Zumutbarkeit für die Anwohnerinnen und Anwohner bewertet?
- Welche konkreten Maßnahmen wurden bereits ergriffen oder sind geplant, um die Lärmbelastung im Außenbereich zu reduzieren (z.B. Sensibilisierung der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter)?
- Inwieweit steht die Verwaltung mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Leitung der Unterkunft in Kontakt, und welche langfristigen Ansätze werden verfolgt, um ein verträgliches Miteinander sicherzustellen?
Antwort der Verwaltung
zu 1.:
Die Heimleitung stand bereits seit längerer Zeit in einem engen Austausch mit den Anwohnenden. Ende 2024 sowie Anfang 2025 gingen von den direkten Nachbarinnen und Nachbarn der Unterkunft Beschwerden über spielende Kinder aus der Einrichtung ein.
Aufgrund dieser wiederkehrenden Beschwerden wurde im Jahr 2025 ein runder Tisch einberufen. Daran nahmen Anwohnende der Unterkunft, die Sozialarbeitenden der Einrichtung, die zuständige Sachbearbeitung sowie die Sachgebietsleitung des verantwortlichen Sachgebietes und der Stab des Fachbereichs Gesellschaftliche Teilhabe vor Ort teil.
In dem Austausch wurde deutlich, dass bereits die Bebauung des über Jahrzehnte unbebauten Grundstücks für die Anwohnenden eine spürbare Veränderung darstellte. Während sich einzelne Anwohnende durch die spielenden Kinder gestört fühlten, empfanden andere dies nicht als Belästigung. Grundsätzlich sind spielende Kinder als zumutbar anzusehen. Die Unterkunft hatte bereits lärmmindernde Maßnahmen umgesetzt, beispielsweise das Unterbinden der Nutzung von Rollern oder Rollschuhen im gepflasterten Innenhof. Zudem wurde bei dem Termin vor Ort eine Lösung erarbeitet, um das Ballspielen an den Wänden zu unterbinden.
zu 2.:
Wie bereits zuvor ausgeführt, sind spielende Kinder grundsätzlich als zumutbar einzustufen. Dennoch haben sowohl die Unterkunft als auch das zuständige Sachgebiet umfassende Maßnahmen ergriffen, um den entstehenden Geräuschpegel bestmöglich zu reduzieren und auf die Belange der Anwohnenden Rücksicht zu nehmen. In diesem Zusammenhang wurden sowohl die Sozialarbeitenden der Unterkunft als auch der eingesetzte Sicherheitsdienst für die Thematik sensibilisiert und angewiesen, situationsgerecht einzugreifen und auf eine Einhaltung der getroffenen Regelungen hinzuwirken.
zu 3.:
Die zuständige Sachbearbeitung steht in einem kontinuierlichen und direkten Austausch mit der Leitung der Unterkunft. Anliegen, Hinweise oder Beschwerden von Anwohnenden, die an das Sachgebiet herangetragen werden, werden aufgegriffen und im direkten Kontakt mit den jeweiligen Ansprechpersonen beantwortet. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass Rückmeldungen zeitnah bearbeitet und relevante Informationen unmittelbar an die Unterkunft weitergegeben werden.