Anfrage Nr. 15-0836/2021:
Bauvorhaben Riethorst – Änderung des Bebauungsplans Nr. 473

Inhalt der Drucksache:

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Bauvorhaben Riethorst – Änderung des Bebauungsplans Nr. 473

In der Drucksache 0545/2021 zur Änderung des B.-Plans 473 soll die Nutzung als Sondergebiet Büro, Verwaltung und Dienstleistung sowie Sondergebiet Parken festgeschrieben werden. Eine Wohnbebauung „soll in explizit ausgewiesenen Bereichen ausnahmsweise“ auch möglich sein.
Auch der Bereich des heutigen Park & Ride- Parkplatzes soll überbaut und ersatzweise ein Parkhaus mit Park & Ride- Parkplätzen sowie privaten Parkplätzen für die Nutzer der neuen Gebäude sowie umliegender Unternehmen entstehen.

Hierzu fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wie hoch ist die Anzahl der heute vorhandenen Park- & Ride- Parkplätze, welche Bedarfssteigerung wird in den nächsten 10 Jahren prognostiziert? Auf welcher Basis wurden diese Prognosen erstellt? Inwieweit berücksichtigen diese Prognosen auch neue Mobilitätskonzepte, sich änderndes Nutzungsverhalten?
2. Welche Maßnahmen stellen sicher, dass durchgängig -auch in der Bauphase- die Nutzung der Park- & Ride Parkplätze möglich ist?
3. Welche Planungsrechtlichen Maßnahmen sind erforderlich, um in dem Planungsgebiet eine Wohnbebauung nicht nur zu ermöglichen, sondern auch eine Mischnutzung Büro/Gewerbe/Wohnen festzuschreiben?