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dem Rückbau der Treppenanlage am Nordausgang der Passerelle / Raschplatz, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.
Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 (1) Nr. 1+4 NKomVG i.V. mit §10 (1) Nr. 1+4 der Hauptsatzung.
Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Fragen der sozialen Sicherheit wurden geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
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Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
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0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101 | Gemeindestraßen |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
75.000,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-75.000,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-75.000,00 € |
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Ausgangslage
Am Nordausgang der Passerelle / Raschplatz am Platz „Die Frauen von Messina“ bestehen zurzeit mehrere Möglichkeiten, um von der -1-Ebene auf die Straßenebene zu gelangen. Neben einer Rampe mit abgehenden Treppenanlagen gibt es noch eine Treppe, die an die vorhandene Fuß- und Radwegbrücke anschließt. Dieser Treppenaufgang ist abgängig, das Bauwerk weist diverse Schäden an der Tragkonstruktion und am Belag auf. Seit Juli 2017 ist der Treppenaufgang aus Sicherheitsgründen für Fußgänger gesperrt. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wären aufwändige Betonsanierungsarbeiten an der Tragkonstruktion sowie ein neuer Belag, bestehend aus Stufen und Steinpflaster, erforderlich. Beobachtungen der Verwaltung vor der Sperrung haben ergeben, dass die Treppe so gut wie nicht benutzt wird. Auch nach mehr als einem halben Jahr Sperrung liegen der Verwaltung keine Beschwerden vor.
Neben dem baulichen Zustand ist ein weiterer Problempunkt, dass unter der Treppe ein nicht gut einsehbarer Raum mit fehlender Sozialkontrolle besteht. Der Bereich um den Treppenaufgang herum ist laufend verschmutzt und wird als Toilette zweckentfremdet. Im Umfeld der Treppe hat sich in der -1-Ebene in den letzten Jahren eine Szene von Trinkern und Drogenabhängigen angesiedelt, die ihrer Notdurft nachgehend trotz vorhandener Angebote im nahen Umfeld jegliches Schamgefühl vermissen lässt.
Die Situation hat auch dazu geführt, dass kaum noch Fußgängerverkehr Richtung Lister Meile / Pavillon über den Nordausgang stattfindet. Belebt wird die Fläche mit den weitläufigen Sitzstufen und Rampen am Platz “Die Frauen von Messina“ lediglich noch von der Skater-Szene. Der Szene wurde gestattet, die Oberflächen der angrenzenden Stützwände ansprechend zu gestalten.
Beschreibung des Vorhabens
Der Fachbereich Tiefbau plant die Entfernung der baufälligen Treppe. Diese Wegebeziehung erscheint in jedem Fall entbehrlich, es sind auch ohne diese Treppenanlage sämtliche Wegebeziehungen weiterhin möglich (Anlage 1). Ziel ist es, durch einen Rückbau und kleinere Maßnahmen mehr Licht und Luft in diesen düsteren Raum hinunter zu bekommen. Die sozialen Probleme vor Ort lassen sich durch die baulichen Maßnahmen nicht lösen, vielleicht aber (auch und besonders im Sinne dieser benachteiligten Menschen) abmildern.
Angedacht ist nach dem Abbruch der Treppenlage den Anschlussbereich auf der Brücke an den Bestand angepasst zu schließen. Gleiches ist angedacht im Bereich des Treppenfußes, hier soll die anschließende Treppenanlage verlängert werden (Anlage 2).
Bauablauf
Die Maßnahme beginnt im Herbst 2018. Die Gesamtbauzeit ist mit 3 Monaten veranschlagt. Dabei wird die Gelegenheit genutzt, notwendige Sanierungsarbeiten an der Brücke gleich mit durchzuführen.