Drucksache Nr. 15-0835/2017:
Zuwendung an die „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V.“ für das Projekt Machbar – Sozialberatung im Stadtteil 2017 “ aus Mitteln Soziale Stadt

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Soziale Stadt Mühlenberg
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
 
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15-0835/2017
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Zuwendung an die „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V.“ für das Projekt Machbar – Sozialberatung im Stadtteil 2017 “ aus Mitteln Soziale Stadt

Antrag,

der „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e. V“ (ASG) für das Projekt „Machbar – Sozialberatung im Stadtteil 2017“ aus dem Ergebnishaushalt 2017, Teilhaushalt 50, Produkt 35102 – vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2017 – eine einmalige Zuwendung in

Höhe von bis zu 9.740 Euro

als Anteilsfinanzierung zu bewilligen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot richtet sich grundsätzlich an alle BewohnerInnen des Mühlenbergs. Frauen und Männer aller Altersklassen können es gleichermaßen in Anspruch nehmen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 50 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Produkt 35102
Soziale Stadtentwicklung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 9.740,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -9.740,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -9.740,00 €

Begründung des Antrages

Der Stadtteil Mühlenberg wurde Ende 2014 in das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt aufgenommen. Seit Jahren ist das Programm Schwerpunkt kommunalen Handelns in Hannover. Seit der Gebietsfestlegung durch den Rat (DS 2079/2015) gehört auch der Stadtteil Mühlenberg wie Hainholz, Stöcken und Sahlkamp-Mitte zu den Programmgebieten.

Neben den aus investiven Städtebaufördermitteln finanzierten Maßnahmen sind die mit kommunalen Mitteln geförderten nicht-investiven Vorhaben zur sozialen Quartiersentwicklung für den Erfolg der Programmdurchführung unerlässlich.

Es handelt sich um ein Fortsetzungsangebot aus dem Jahr 2016, da der Bedarf an Sozialberatung im Stadtteil unverändert hoch ist. Der Anteil an Personen, die von Transferleistungen leben, ist in diesem Stadtgebiet im Vergleich zur Gesamtstadt deutlich erhöht. Anträge und Bescheide zu Transferleistungen stellen gerade für Menschen mit geringen Sprachkenntnissen oder anderen Hemmnissen häufig eine Hürde dar, die Existenzängste und Überforderung auslösen. Hier setzt die Hilfe und Unterstützung der ASG an, die kompetent berät und Unterstützung leistet. Auch für MultiplikatorInnen in den Familienzentren, dem Heimverbund und der Nachbarschaftsarbeit ist die Arbeit der ASG eine Unterstützung für die komplizierten und zeitaufwändigen Fälle und stellt zugleich eine Entlastung dar. Die ASG leistet Hilfe zur Selbsthilfe, in dem für die Betroffenen nur in Ausnahmefällen z.B. das Telefonieren übernommen wird. Die Betroffenen werden darin unterstützt, das Problem selbst anzugehen und tragfähige Lösungsansätze zu finden.

Die ASG unterstützt auch bei Bewerbungen und/oder der beruflichen Orientierung. Die aktuell vorhandenen Angebote im Stadtteil (z.B. Neue Arbeit GmbH, Fairkauf) bieten hierfür Anknüpfungspunkte.

Das Angebot entspricht dem mit der Drucksache 0972/2016 beschlossenem Sanierungsziel „Schaffung zielgruppenorientierter Angebote, insbesondere zur Unterstützung von Menschen in belasteten Lebenslagen im Stadtteil, Hilfe zur Selbsthilfe.“

Mit der Zuwendung werden Honorare und Sachkosten bei der ASG finanziert.

Die Zuwendung wird gemäß den städtischen Zuwendungsrichtlinien bis zum genannten Höchstbetrag bewilligt und ausgezahlt. Die Mittel stehen im Haushalt 2017, Teilhaushalt 50, Produkt 35102, zur Verfügung

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Hannover / 15.03.2017