Drucksache Nr. 15-0834/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage City-Light-Poster-Vitrinen in Linden-Limmer
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 27.03.2019
TOP 7.4.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-0834/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage City-Light-Poster-Vitrinen in Linden-Limmer
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 27.03.2019
TOP 7.4.2.

Nachfrage zu Drs. 15-0148/2019 F1, City-Light-Poster-Vitrinen in Linden-Limmer, Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 30. Januar 2019 1

In Beantwortung der o.g. Anfrage führt die Verwaltung auf Frage 3 "Inwieweit prüft die Verwaltung die Einhaltung der Regeln und Vorgaben?" aus: "Die Verwaltung prüft die Einhaltung der vorgenannten Regeln und Vorgaben vor Erteilung einer erforderlichen Baugenehmigung nach § 50 NBAuO - Werbeanlagen."
Damit ist nicht klargestellt, ob nach Fertigstellung der genehmigten Aufstellung eine Kontrolle erfolgt.
In der Publikation „hallo“ vom 6. März 2019 wird berichtet, dass Tafeln, welche die Verkehrssicherheit stören, versetzt würden. Betroffen davon sei auch eine Werbetafel an der Blumenauer Straße.
Dies war Folge eines Beschlusses des Rates der Landeshauptstadt Hannover 2 vom 27. September 2018, auf den die Informationsdrucksache 0379/2019 3 folgte.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Seit wann prüft die Verwaltung die Einhaltung der Regeln und Vorgaben sowie die Verkehrssicherheit nach Aufstellung der City-Light-Poster-Vitrinen selbständig?

2. An wie vielen Standorten wurde bislang festgestellt, dass die rechtlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden?

3. Wer trägt die Kosten für die Versetzung von City-Light-Poster-Vitrinen von genehmigten und vorschriftsmäßig genutzten Standorten?

1 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0148-2019F1
2 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/2250-2018
3 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/0379-2019

Antwort der Verwaltung


zu 1.)
Die Verwaltung prüft die Einhaltung der Regeln und Vorgaben für jeden beantragten Standort im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Im Bedarfsfall erfolgt eine erneute Überprüfung des realisierten Standorts.

Zu 2.)
Es gibt keine Standorte, bei denen die rechtlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden. Für alle Standorte liegen Baugenehmigungen vor. Im Zuge der Überprüfung von einzelnen Standorten auf Basis des Ratsauftrages aus 2018 (Drucksache 2250/2018) wurden dennoch Potenziale zur Standortoptimierung für 11 der genehmigten Werbeanlagen ermittelt.

Zu 3.)
Sämtliche Kosten trägt der Betreiber der Werbeanlagen, die X-City Medien GmbH.