Anfrage Nr. 15-0834/2019:
City-Light-Poster-Vitrinen in Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

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City-Light-Poster-Vitrinen in Linden-Limmer

Nachfrage zu Drs. 15-0148/2019 F1, City-Light-Poster-Vitrinen in Linden-Limmer, Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 30. Januar 2019 1

In Beantwortung der o.g. Anfrage führt die Verwaltung auf Frage 3 "Inwieweit prüft die Verwaltung die Einhaltung der Regeln und Vorgaben?" aus: "Die Verwaltung prüft die Einhaltung der vorgenannten Regeln und Vorgaben vor Erteilung einer erforderlichen Baugenehmigung nach § 50 NBAuO - Werbeanlagen."
Damit ist nicht klargestellt, ob nach Fertigstellung der genehmigten Aufstellung eine Kontrolle erfolgt.
In der Publikation „hallo“ vom 6. März 2019 wird berichtet, dass Tafeln, welche die Verkehrssicherheit stören, versetzt würden. Betroffen davon sei auch eine Werbetafel an der Blumenauer Straße.

Dies war Folge eines Beschlusses des Rates der Landeshauptstadt Hannover 2 vom 27. September 2018, auf den die Informationsdrucksache 0379/2019 3 folgte.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Seit wann prüft die Verwaltung die Einhaltung der Regeln und Vorgaben sowie die Verkehrssicherheit nach Aufstellung der City-Light-Poster-Vitrinen selbständig?

2. An wie vielen Standorten wurde bislang festgestellt, dass die rechtlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden?

3. Wer trägt die Kosten für die Versetzung von City-Light-Poster-Vitrinen von genehmigten und vorschriftsmäßig genutzten Standorten?


1 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0148-2019F1
2 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/2250-2018
3 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/0379-2019