Anfrage Nr. 15-0834/2016:
Neue Regeln für die Straßenausbaufinanzierung

Inhalt der Drucksache:

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Neue Regeln für die Straßenausbaufinanzierung

Das Land Niedersachsen hat vor wenigen Wochen die Kommunalverfassung dahingehend geändert, dass den Städten und Gemeinden hinsichtlich der Straßenausbaufinanzierung zukünftig freigestellt ist, ob sie einen einmaligen Straßenausbaubeitrag von den Anliegern fordern, ob sie wiederkehrende Straßenbaubeiträge in kleineren Summen erheben und damit die Kosten auf mehr Schultern und über einen längeren Zeitraum verteilen oder ob sie die Hauseigentümer überhaupt an den Kosten beteiligen wollen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche der freigestellten Möglichkeiten hält die Verwaltung für sozial am verträglichsten?
2. Wie beabsichtigt die Verwaltung, zukünftig mit den neuen Regeln für die Straßenausbaufinanzierung umzugehen?
3. Welche Stellung bezieht die Verwaltung zu den am 11.04.2016 in der Presse erhobenen Vorwürfen, sie habe Straßen grunderneuert, obwohl zuvor keine Schäden dokumentiert und Probebohrungen durchgeführt worden seien?