Drucksache Nr. 15-0833/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Langfristige finanzielle Folgen der Durchwegung des Ihme-Zentrums
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 27.03.2019
TOP 7.4.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-0833/2019 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Langfristige finanzielle Folgen der Durchwegung des Ihme-Zentrums
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 27.03.2019
TOP 7.4.1.

Unbestätigten Informationen zufolge soll es hinsichtlich der Durchwegung des Ihme-Zentrums von der Blumenauerstraße zur Ida-Arenhold-Brücke ein Rechtsgutachten geben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Existiert ein derartiges Gutachten? (Wenn Ja: Wer hat es bei wem aus welchen Gründen und zu welchen Kosten in Auftrag gegeben, was sind die wesentlichen Inhalte und welche Kosten - einmalig und wiederkehrend – werden bei Umsetzung eventueller Empfehlungen für die Landeshauptstadt Hannover entstehen und inwieweit werden zumindest einmalige Kosten aus Fördermitteln des Bundes gedeckt?)

2. Welche finanziellen Mittel wurden bislang aus den genehmigten Fördergeldern für welche Zwecke verwandt bzw. sind im laufenden Haushalt verplant?

3. Inwieweit und ggf. wann ist mit einer Umsetzung der Maßnahmen zur Errichtung besagter Durchwegung zu rechnen?

Antwort der Verwaltung


zu 1.)
Die Landeshauptstadt Hannover hat nach Durchführung ordnungsgemäßer Vergabeverfahren die Kanzleien „Bethge/Immobilienanwälte.Steuerberater.Notar“ sowie „Dageförde-öffentliches Wirtschaftsrecht“ mit der Erstellung von Gutachten über Rechtsfragen beauftragt, die im Zusammenhang mit der im Rahmen des Städtebauförderungsprojektes „Projekte nationaler Bedeutung“ vorgesehenen Errichtung eines kombinierten Fuß- und Radweges stehen, der durch das Ihme-Zentrum von der Ida-Arenhold-Brücke zur Blumenauer Straße führen soll.



Die dafür geleisteten Honorare betrugen für die Kanzlei „Bethge/Immobilienanwälte.Steuerberater.Notar“ 28.397,78 € (33.793,36 € brutto) und 7.250 € (8.627,50 € brutto) für die Kanzlei „Dageförde-öffentliches Wirtschaftsrecht“.

Das erste Gutachten hatte eine umfassende Prüfung zum Gegenstand, wie im Hinblick auf die komplexe eigentumsrechtliche Situation ein Verfahren ausgestaltet werden kann, mit dem ein den Vorgaben des Städtebauförderprojekts entsprechender Fuß- und Radweg errichtet werden kann. Ferner setzte sich das Gutachten umfassend mit Möglichkeiten auseinander, wie die in der Teilungserklärung manifestierten Eigentumsverhältnisse des Ihme-Zentrums in der Weise geändert werden können, dass die Möglichkeiten für eine Entwicklung der seit Jahren leerstehenden Bereiche verbessert werden.

Im Ergebnis stellt das Gutachten im Wesentlichen fest, dass es rechtlich zwar anspruchsvoll aber machbar ist, den Weg zu errichten. Vorausgesetzt ist die Mitwirkung einer Dreiviertelmehrheit der Wohnungseigentümer. Änderungen der Teilungserklärung bedürfen hingegen der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Theoretisch denkbar wären zwar auch Enteignungen der staatlichen Enteignungsbehörde. Doch unabhängig davon, dass die Landeshauptstadt keine Enteignungen will, wären hierfür auch nicht die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Das zweite Gutachten befasste sich mit vergabe- und zuwendungsrechtlichen Fragestellungen, die zwar als komplex aber gleichzeitig auch als beherrschbar eingestuft wurden.
Für das gesamte Vorhaben, das neben der eigentlichen Errichtung des Weges auch die architektonische Planung, Rechtsgutachten, ein Moderationsverfahren zur Abstimmung und dem Ausgleich der Eigentümer*inneninteressen, Öffentlichkeitsarbeit und ein Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit umfasst, ist ein Budget von 3 Mio. € vorgesehen. 2 Mio. € stammen davon aus Fördermitteln des Bundes, 1 Mio. € stellt die Landeshauptstadt zur Verfügung. Dieser Betrag ist durch den Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossen und in den Haushalt eingestellt worden.

Inwieweit ein Fuß- und Radweg für die Landeshauptstadt wiederkehrende Aufwendungen auslöste, kann noch nicht bemessen werden. So kämen in erster Linie Aufwendungen für die Reinigung und den Unterhalt des Weges in Betracht. Es ist bislang jedoch noch nicht möglich gewesen, sich mit der vorrangig betroffenen Mehrheitseigentümerin in dieser Frage abzustimmen.

zu 2.)
Die Förderung aus dem Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ des BBSR beläuft sich auf insgesamt 3 Mio. € (3/3) für die gesamte Maßnahme (Planung, Bau, Öffentlichkeitsarbeit etc.). Der Eigenanteil der LHH beträgt 1 Mio. € (2019 + 2020: je 450.000 €, 2021: 100.000 €).
Bislang wurden Mittel in Höhe von knapp 115.000 € ausgegeben. Die Mittel wurden für Rechtsgutachten, Moderationsverfahren, Präsentation am Tag der Städtebauförderung 2018, Bauliches Gutachten Durchwegung sowie Teilnahme an Veranstaltungen des BBSR verwendet.

zu 3.)
Vor dem Hintergrund des voraussichtlichen Wechsels des Eigentümers können zurzeit keine Angaben zur Fristigkeit der Maßnahme gemacht werden.