Antrag Nr. 15-0832/2022:
Errichten temporärer Kunstobjekte im Stadtbezirk Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Errichten temporärer Kunstobjekte im Stadtbezirk Mitte

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Bezirksrat ausnahmslos sämtliche Vorhaben für Kunst im öffentlichen Raum zeitnah zur Entscheidung vorzulegen. Nur so können die uneingeschränkten Mitwirkungsrechte des Bezirksrates nach § 93 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 3a der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover in vollem Umfang gewahrt werden.

Begründung


In der Antwort der Verwaltung auf die Anfrage „Errichten temporärer Kunst DS 15-0511/2022“ vom 28.02.2022 hat die Verwaltung unter anderem ausgeführt, nach derzeitiger Praxis würden lediglich Kunstobjekte, die grundsätzlich drei Monate und länger errichtet bzw. aufgestellt werden, als dauerhafte Errichtung von Kunst im öffentlichen Raum qualifiziert und somit dem Bezirksrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Was als „temporär“ und welche Vorhaben im Sinne des Straßenrechtes als dauerhaft verstanden werden, sei eine Ermessensentscheidung.

Diese Auslegung findet im geltenden Recht keine Stütze. Weder das Kommunalverfassungsgesetz noch andere Rechtsvorschriften sehen eine Differenzierung zwischen dauerhaften und lediglich temporären Kunstobjekten vor. Damit umfassen die Mitwirkungsrechte des Bezirksrates sämtliche Vorhaben dieser Art im Stadtbezirk.