Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Bebauungsplan Nr. 1741 - Bemeroder Höfe
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes, die baulichen Strukturen innerhalb des Planbereiches zu erhalten, wirkt sich auf Frauen und Männer gleichermaßen aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden für die im Plangebiet befindlichen Grundstücke Wülfeler Straße 9 und Kapellenplatz 4 zwei wesentliche Ziele verfolgt. Erstens soll als Art der baulichen Nutzung anstelle eines bisherigen Dorfgebietes ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Zweitens sollen die Festsetzungen für die überbaubaren Grundstücksflächen reduziert und eng an die vorhandenen Baulichkeiten angepasst werden.
Diese Planung trägt der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung, der Denkmaleigenschaft der vorhandenen Bebauung und dem Ziel, eine dörfliche Baustruktur zu erhalten, Rechnung. Die neuen Festsetzungen sollen insbesondere Nutzungsänderungen im baulichen Bestand ermöglichen, sie schließen eine gegenüber dem Bestand untergeordnete und auf diesen Rücksicht nehmende Neubebauung nicht aus.
61.13
Hannover / 01.03.2011