Antrag Nr. 15-0829/2015:
Zuwendung an die Petri- und Nikodemus- Kirchengemeinde

Inhalt der Drucksache:

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Zuwendung an die Petri- und Nikodemus- Kirchengemeinde

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger : Petri-und Nikodemus- Kirchengemeinde
Betrag : bis zu 3.200,- €
Verwendungszweck : Anfertigung Kreuzblumenelement für die Petrikirche
(Zuwendung 29/2014)

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 10.10.2014 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Begründung

Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Sollten die Gesamtkosten niedriger ausfallen als geplant, sinkt die Zuwendung des Stadtbezirksrates proportional.

Die Empfängerin / der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang.
Eine Dokumentation über das Projekt ist dem Stadtbezirksrat nach Abschluss zu übergeben.