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Am 17.04.2026 wurde die vom Bezirksrat finanzierte Graffitiwand in Leinhausen aufgestellt. Die Aktion wurde durch die Jugendlichen gut angenommen. Anders als vom Bezirksrat beschlossen, dass die Wand dauerhaft zur Nutzung aufgestellt werden sollte, wurde diese am Ende des Tages wieder abgebaut.
Wir fragen die Verwaltung:
1) Warum wurde die Wand, entgegen des Beschlusses des Bezirksrates, wieder abgebaut?
2) Wann ist mit einer dauerhaften Aufstellung der Wand zu rechnen, wie es dem Beschluss entspricht und welchen die Verwaltung angenommen hat?
3) Wie hoch waren die Kosten für den Abbau der Wand und gegebenenfalls deren Lagerung und sind diese Kosten zu Lasten des Budgets des Bezirksrates ausgegeben worden?
zu 1. Die Graffitiwände wurden wieder abgebaut, da auf der Grünfläche keine dauerhaften Fundamente für entsprechende Vorrichtungen gegossen werden dürfen. Dies hat eine Prüfung auf Anfrage der durchführenden Stelle im Sachgebiet 51.55 Jugendzentren und Kultur an das Sachgebiet 67.20 Übergeordnete Planung im Fachbereich 67 Umwelt- und Stadtgrün im März 2026 ergeben. Um dennoch eine Durchführung zu ermöglichen, erfolgte im Zuge der weiteren Planung eine Zustimmung durch das Sachgebiet 67.34 Flächennutzung zu einer alternativen Bauweise der Wände. Eine Genehmigung für eine dauerhafte Aufstellung entsprechender Installationen durch den Fachbereich 67 am Standort ist nicht erfolgt und war auch nicht Teil der Anfragen. Bereits am 06.06.2025 wurden folgende verwaltungsseitige Bedenken vom Sachgebiet 51.55 Jugendzentren und Kultur an die Bezirksratsbetreuung und das Bezirksratsmanagement im Stadtbezirk 12 (18.62.12) übermittelt, bereits hier ist von einem Angebotstag die Rede:
1. Eine Betreuung der Graffitiwand außerhalb des Angebotstages ist nicht möglich.
2. Vandalismus oder mutwillige Beschädigungen an der Holzwand/Graffitiwand können nicht ausgeschlossen werden.
Dem Beschluss des Bezirksrates (15-2429/2024 S1) vom 11.12.2024, mit den Jugendtreffs ein Konzept zur Erstellung und Nutzung einer Graffitiwand zu entwickeln, ist die Verwaltung gefolgt. Dieses Konzept wurde am 17.03.2026 der Bezirksratsbetreuung und dem Bezirksratsmanagement durch das Sachgebiet 51.55 Jugendzentren und Kultur vorgelegt. In diesem Konzept wird ebenfalls auf die Durchführung in Form einer einmaligen Aktion hingewiesen.
Die aufgeführten Bedenken, der standortbedingte Ausschluss einer festen Verankerung der Wände sowie die konzeptionelle Ausrichtung im Sinne einer einmaligen Aktion liegen dem Abbau der Graffitwände zu Grunde.
zu 2. Verwaltungsseitig ist der Beschluss des Bezirksrates vom 11.12.2024 nicht als dauerhafte verstetigte Festinstallation am Standort aufgenommen worden.
Die Verwaltung wird die Frage zur Schaffung legaler Orte für Sprayer im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover in die fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe Jugendplätze (Fachbereich 67 Umwelt und Stadtgrün, Fachbereich 51 Jugend und Familie und Fachbereich 52 Sport, Bäder und Eventmanagement) überführen und bezogen auf einzelne Standortbeispiele weiterbearbeiten.
zu 3. Für den Abbau und die Einlagerung der Wände sind keine Kosten entstanden.